Unique Performance: Das ist der Ausdruck, von dem sich der Unternehmensname Uniper ableitet. Ehrlich gesprochen handet es sich bei dem 2016 gegründeten Unternehmen um eine Resterampe. Die beiden Energie-Schwergewichte RWE und E.ON vereinbarten einen Tausch von Unternehmensaktiva verbunden mit einer gegenseitigen Kreuzbeteiligung. RWE konzentriert sich seitdem auf (nachhaltige) Erzeugungsanlagen, E.ON übernahm die Netzsparten. Was übrig blieb, war die konventionelle, auf fossilen Brennstoffen basierende Erzeugung. Diese wurde dem neuen Unternehmen Uniper zugeschlagen.
Momentan ist dabei besonders von Belang, dass sich Uniper zum größten Gasimporteur Deutschlands entwickelt hat. Und mit der Herabsetzung der russischen Lieferungen via NordStream 1 stiegen hier die Kosten. Das böse Wort von der Insolvenz macht seitdem die Runde!
Damit dieser zentrale Akteur des deutschen Gasmarktes nicht wegbricht, arbeitet die Bundesregierung aktuell mit Hochdruck an einer Lösung, mit der sie Uniper im Fall der Fälle stützen kann. Dafür muss vor allem eine passende Rechtsgrundlage her. Bereits am Wochenende einigten sich Bundeswirtschafts- und -finanzministerium sowie Bundeskanzleramt auf einen Gesetzentwurf. Die „Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen“, Annex zum Energiesicherunggesetz, sollen Finanzhilfen ermöglichen, aber auch, wie im Fall der Lufthansa zu Beginn der Corona-Pandemie, eine staatliche Beteiligung. Nötig ist das alles aus Sicht der Bundesregieurng, um Insolvenzen von Gasversorgern abzuwenden.
Wie das Nachrichtenmagazin „Der SPIEGEL“ berichtet, sieht der Gesetzentwurf für einen staatlichen Einstieg bei betroffenen Unternehmen „Kapitalmaßnahmen“ vor, mit denen „die Ausgabe neuer Aktien gegen Hingabe von Einlagen aus vom Bund eingegangenen stillen Gesellschaften oder zur Beschaffung von Mitteln zum Zweck der Rückgewähr solcher Einlagen“ ermöglicht werden sollen. Was heißt das genau? Die Bundesrepublik Deutschland kann Kredite oder Bürgschaften gewähren oder selbst als Anteilseigner agieren.
Da aktuell die letzte Sitzungswoche von Bundestag und Bundesrat vor der parlamentarischen Sommerpause läuft, könnte die Verabschiedung des Gesetzentwurfs schwierig werden. Deshalb soll das Bundeskabinett die Vorlage im Umlaufverfahren verabschieden, damit der Bundestag noch diese Woche agieren kann. Laut dem SPIEGEL plant die Bundesregierung, die Verabschiedung der EnSiG-Ergänzung als „Anhang“ an die anstehende Verabschiedung des „Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetzes“.
Wie ernst die Lage ist, zeigt die Tatsache, dass nötigenfalls mit einer Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause geplant wird. Denn Uniper muss aktuell wegen der auf 40 Prozent ihrer Kapazität beschränkten Lieferungen über NordStream 1 ersatzweise deutlich teureres Erdgas am Energiemarkt einkaufen. Uniper muss zudem Lieferverträge mit nachgeordneten Gasversorgern und Industriekonzernen erfüllen. Diese wurden in der Regel vor dem Ukrainekrieg zu langfristig günstigen Konditionen geschlossen. Für Uniper fällt derzeit laut SPIEGEL für diese Ersatzbeschaffung täglich ein zweistelliger Millionenbetrag an.