Der Bundestag hat den Vertrag zwischen dem Bund und den deutschen Atomkraftwerks-Betreibern gebilligt. Damit ist nun der Weg frei für die darin vorgesehene Entschädigung, die einen Ausgleich für entgangene Einnahmen während der vermuteten Restlaufzeiten darstellen soll. Die Abgeordneten setzten damit zugleich gewissermaßen einen Schlussstrich unter das jahrelange, juristische Tauziehen mit E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall.
Die vier Konzerne erhalten in ihrer Funktion als Betreiber stillgelegter bzw. noch stillzulegender Atomkraftwerke insgesamt 2,4 Milliarden Euro.
Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der Bundesregierung mehrmals als Auftrag gegeben, dass die AKW-Betreiber Anspruch auf eine Entschädigung für den politisch beschlossenen Atomausstieg haben. Dieser war 2011 nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen worden, nachdem die Bundesregierung unter Angela Merkel zuvor eine ähnliche Einigung der Regierung Gerhard Schröders mit den Atomkonzernen kassiert hatten.