EnWG-Novelle: Regelung für Speicher & Wasserstoffnetze

vom 14.02.2021

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Im Kern geht es dabei neben sogenannten unionsrechtlichen Anpassungen um den Rechtsrahmen für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffnetzen sowie eine erstmalige Definition von Energiespeichern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach in dem Zusammenhang von einem klaren Zukunftssignal für die Energiewelt von morgen. Der Bund stärke die Verbraucherrechte unter anderem durch die Schaffung der Grundlagen für einen dynamischen Stromtarif, der unter anderem für die stärkere Nutzung von E-Mobilitätslösungen wichtig werden kann.

Auch der Regulierungsrahmen für Wasserstoffnetze sei zentral für die Zukunft der deutschen Energiewirtschaft. „Wasserstoff ist ein Schlüsselrohstoff für eine erfolgreiche Energiewende. Der Markthochlauf wird aber nur dann gelingen, wenn auch die dafür notwendige Wasserstoffnetzinfrastruktur steht. Dafür setzen wir mit der Novelle den notwendigen ersten regulatorischen Rahmen.“

Die nun vorgenommene Definition von Energiespeichern wird von der EU-Binnenmarkt-Richtlinie gefordert. Die Definition soll künftig verhindern, dass sowohl auf den eingespeicherten Strom als auch auf den Letztverbrauch des gespeicherten Stroms Netzentgelte, Abgaben und Umlagen erhoben werden.

Auswirkungen hat die Novelle auch auf die Stromkennzeichnung. Das soll den Markt transparenter machen – Kunden sollen besser nachvollziehen können, woher genau der von ihnen bezogene Strom stammt.

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