Die Europäische Kommission legt heute das seit langem erwartete Energie- und Klimagesetzpaket vor. Damit sollen die EU-Klimaziele erreicht werden. Teil des Paketes ist unter anderem die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf weitere Branchen, neue CO2-Flottengrenzwerte für Autobauer sowie die Einführung eines sogenannten CO2-Grenzausgleichs.
Über den EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) soll Importe aus Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben als in der EU verteuern. Dazu werden Importgüter dem Preis des EU-Emissionshandels entsprechend („fiktives Emissions Trading System“) belastet. Ziel ist es, so Nachteile für die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen aus der EU zu kompensieren.
Die EU-Kommission plant daneben, die freie Zuteilung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des ETS einzuschränken. Da die Klimaschutzziele kürzlich erst auf eine Reduktionsquote von 55 Prozent erhöht wurden, sollen zudem Energieeffizienzvorgaben angepasst werden. Unter anderem resultiert hieraus eine Verdopplung der jährlichen Einsparverpflichtungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Mit Spannung wird auch die Anpassung der Mindeststeuersätze für Energie erwartet. Daraus könnte eine Besteuerung von bislang unversteuertem Flugzeugtreibstoff folgen.
Aufgrund des zentralen 55-Prozent-Reduktionsziels läuft das EU-Programm unter dem Namen „Fit for 55“.