Die EU-Umweltminister haben das sogenannte Renaturierungsgesetz verabschiedet. Danach sollen künftig in der Europäischen Union mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden.
Nach offiziellen Angaben sind rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Das Gesetz verpflichtet die EU-Länder, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme.
Die Gesetzesvorlage hatte zuvor das EU-Parlament passiert und war hier bereits, vor allem auf Betreiben der Europäischen Volkspartei, erheblich abgeschwächt worden. Diese hatte im Verbund mit den Bauernverbänden argumentiert, dass das Gesetz zu große Einschnitte für Landwirte mit sich bringe und damit Auswirkungen auf die EU-Lebensmittelproduktion habe.
Die endgültige Zustimmung im EU-Ministerrat war bis zuletzt eine kleine Zitterpartie. Denn eine Mehrheit war nicht sicher. Diese kam erst durch einen Schwenk Österreichs ins Befürworterlager zustande. Bei der Abstimmung stimmte die österreichische Klimaschutz- und Umweltministerin, Leonore Gewessler, dem Gesetz zu.
Dies hatte im Nachgang jedoch einen durchaus intensiven Briefwechsel zwischen dem österreischichen Bundeskanzleramt und den EU-Institutionen zur Folge. Denn eigentlich hatte sich die österreichische Regierung auf ein Nein verständigt. Da jedoch der österreichische Bundeskanzler, anders als sein deutsches Pendant, keine Richtlinienkompetenz hat, konnte die Umweltministerin frei stimmen.
Dennoch ist Bundeskanzler Karl Nehammer der Meinung, das Vorgehen seiner Ministerin sei rechtswidrig. Bei Zustimmung gebe es eine Nichtigkeitsklage beim EuGH, hatte er im Vorfeld angekündigt. Gewessler hatte zuvor jedoch mitgeteilt, ihre Zustimmung sei juristisch abgesichert.
Mit der Zustimmung der EU-Staaten ist das Gesetz nun jedoch erst einmal beschlossen.