Die EU-Kommission darf Atomkraft und Erdgas weiterhin als klimafreundliche Geldanlage einstufen. Eine Klage Österreichs gegen die EU-Taxonomie wiesen die Richterinnen und Richter des Gerichts der Europäischen Union ab. Gegen das Urteil kann die österreichische Regierung noch Revision beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen.
Die Taxonomie soll als Klassifizierungssystem Unternehmen und Bürger bei nachhaltigen Geldanlagen unterstützen. Österreich sieht die Aufstellung kritisch; besonders, dass dabei Kernenergie und fossiles Erdgas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden, betrachtet die österreichische Regierung als „Greenwashing“.
Das Gericht der EU hatte jedoch nichts an der Einschätzung der EU-Kommission zu Atomenergie und Erdgas auszusetzen. Die Wirtschaftstätigkeiten gelten damit grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsärmsten Technologien nutzen.
Die Richterinnen und Richter führten an, dass die Erzeugung von Atomenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf stetig und zuverlässig zu decken.
Auch Erdgas könne einen entsprechenden Klimaschutzbeitrag leisten. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines „schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen“.