EuG: Stadtwerke-Klage zu RWE/E.ON abgewiesen

vom 17.05.2023

Die Klage von Stadtwerken gegen den Geschäftsbereichstausch von RWE und E.ON ist vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert. Die Richter in Luxemburg wiesen den ersten Teil der Klage von zehn Kommunalversorgern und dem Ökoenergieanbieter Naturstrom „in vollem Umfang“ ab.

Wie der EuG (Rechtssache T-312/20) ausführte, könne der EU-Kommission hinsichtlich der Bewertung des Tauschgeschäftes der beiden Energieversorger „kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“ angelastet werden.

Die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH), die einige der Stadtwerke vertritt, kritisierte die Aufspaltung der Klage in drei Teile: Die Europäische Kommission bereits habe den Deal zwischen RWE und E.ON je einzeln überprüft und bestätigt. Teil eins, gegen den die Klagen nun abgewiesen wurden, behandelt den Erwerb von Energieerzeugungskapazitäten, Teil zwei umfasst die Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON, Teil drei behandelt den Einstieg von RWE als Aktionär bei E.ON.

Aus Sicht von BBH müsste das Geschäft in seiner Gesamtheit bewertet werden. Es gehe letztlich um eine Großfusion mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro. Es sei dies der größte Zusammenschluss in Europa. Damit werde der Energiemarkt grundlegend neu geordnet. Die Gefährlichkeit davon werde durch die Einzelprüfung nicht erkannt.

Eine Entscheidung zu Teil zwei, der Übernahme des Endkunden- und Netzgeschäfts von RWE durch E.ON, steht weiterhin aus. Die mündlichen Verhandlungen dazu fanden erst im April statt.

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