EuGH: Energiecharta ist unwirksam

vom 06.09.2021

Der Europäische Gerichtshof hat dem Schiedsverfahren auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags erneut eine deutliche Absage erteilt. Die Entscheidung erging in einem Verfahren gegen den ukrainischen Energiekonzern LLC Komstroy.

Das ukrainische Unternehmen hatte die Republik Moldau vor einem privaten Schiedsgericht verklagt. Von Moldau verlangten die Ukrainer Entschädigung für mögliche entgangene Gewinne. Das Schiedsgericht gab LLC Komstroy 2013 recht und sprach dem Unternehmen rund 39,4 Millionen Euro Schadensersatz zu. Die Republik Moldau zog dagegen 2019 vor den EuGH.

Der EuGH erklärte deutlich, dass die Rechtsprechung des privaten Schiedsgerichtes unwirksam sei. Zudem stellte der oberste Gerichtshof der EU erneut klar, dass der Energiecharta-Vertrag zwischen EU-Mitgliedsstaaten unwirksam sei. Konzerne aus EU-Mitgliedsstaaten dürften demnach keine Mitgliedsländer vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen.

Das EuGH-Urteil folgte damit einer Argumentation, die bereits 2018 in der sogenannten „Achmea“-Entscheidung fiel. Demnach stehe die Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts, das zudem ohne die Einbindung öffentlicher Institutionen und oftmals geheim tage, im Widerspruch zur „Autonomie des Unionsrechts“. Danach müssten EU-Mitgliedsstaaten selbständig nach den Bestimmungen von EU-Verträgen handeln. Es sei allein Sache nationaler Gerichte und des EuGH, über Streitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten und deren Bewohner zu entscheiden. Die privaten Schiedsgerichte seien nicht Teil dieses Systems.

Mit seiner Entscheidung entzieht der EuGH 55 anstehenden Verfahren auf Basis der Energiecharta den Boden.

Abgeordnete des Europäischen Parlaments befürchten nun, dass die Schiedsgerichte das Urteil ignorieren. Diese Einschätzung gab die Sprecherin der Grünen im Europaparlament für Investitionspolitik, Anna Cavazzini. „Daher brauchen wir eine grundsolide Entscheidung des Rates, dieses Urteil auch umzusetzen und so weitere Fälle zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden“.

Der IGH sieht die Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet.