Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt 2021 entfaltet weiterhin Wirkung. So hat die Bundesregierung neun Förderprojekte gestoppt, die bislang über den Klima- und Transformationsfonds finanziert wurden.
Wie das federführende Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitteilte, würden ab sofort keine Anträge zu den Programmen mehr bewilligt oder angenommen. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten hingegen wie geplant mit den zugesagten Fördersummen realisiert werden.
Konkret geht es um die Fördermittel unter anderem für Wärmenetze, Gebäude-Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie für Windräder von Bürgerenergiegesellschaften. Nicht betroffen von der Antragspause sind explizit die Programme für E-Autos und die Bundesförderung für effiziente Gebäude.