Gasnetz: Abschreibung flexibilisiert

vom 26.09.2024

Die Bundesnetzagentur hat eine wichtige Entscheidung zu Nutzungsdauer und Abschreibung von Erdgasleitungen getroffen: Mit KANU 2.0 werden für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungen flexibilisiert. Die Festlegung, so die Bundesnetzagentur, flankiere damit regulatorisch die Transformation der Gasnetze.

Grundlage der Anpassung ist, dass jederzeit Versorgungsicherheit gewährleistet ist und angemessene Netzentgelte erhalten bleiben. Letztere Herausforderung stellt sich vor allem angesichts stetig sinkender Absatzmengen, wobei die Kosten für die Netzbereithaltung erhalten bleiben. Ziel ist es, bis 2045 die Kosten verträglich auf möglichst viele Kunden verteilen zu können.

Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass Netzbetreiber die in dieser Zeit noch notwendigen Investitionen wirtschaftlich leisten können.

Konkret erlaubt KANU 2.0 den Netzbetreibern kürzere Nutzungsdauern als bisher. So können Teile von Gasnetzen in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035, in der Regel bis 2045, abgeschrieben werden.

Zusätzlich werden in besonderen Fällen degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent erlaubt. Damit können die Abschreibungen an sinkende Absatzmengen angepasst werden. Die Netzbetreiber können so nach Ansicht der BNetzA ihre Investitionen weitestgehend amortisieren und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Transformationsprozess sichern.

Die neuen Regeln können in den Netzentgelten ab dem Jahr 2025 angesetzt werden. Die Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. So können sie auch z.B. die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten.

Weitere Details gibt es unter www.bundesnetzagentur.de.

Die BNetzA hat eine wichtige Entscheidung bezüglich Rückstellungen bei Gasnetz-Stilllegungen getroffen.