Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen ersten Aufschlag für einen Gesetzentwurf zum Aufbau einer nationalen Gasreserve gemacht, die „der Krisenvorsorge für Extremfälle, Sabotage und seltene Großereignisse“ dient. Zur Finanzierung ist eine neue Umlage vorgesehen.
Ziel ist es, „zusätzliche physische Gasmengen“ zu bevorraten. Diese sollen allerdings nur im Fall einer Notfallstufe von der BNetzA eingesetzt werden können, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Der Referentenentwurf ist aktuell in der Ressortabstimmung.
Bereits Anfang Juli hatte eine Sprecherin des BMWE angekündigt, die geplante nationale Gasreserve solle 24 Milliarden Kilowattstunden umfassen, also etwa zehn Prozent der deutschen Speicherkapazität. Dieses Volumen ist auch im Gesetzentwurf enthalten.
Der Gesetzentwurf nennt sehr konkrete Szenarien, die eine Freigabe dieser nationalen Reserve auslösen würden: 20tägiger Ausfall sämtlicher norwegischer Pipelineimporte, 40tägiger Ausfall deutscher LNG-Terminals, 10 verbleibende Tage Vollversorgung von Haushalten und Gewerbe bei Ausfall sämtlicher Importe während eines extrem kalten Winters sowie 18 verbleibende Tage Vollversorgung von Haushalten und Gewerbe bei Ausfall sämtlicher Importe während eines normalen Winters.
Die Reserve ist als Anschlussregelung an auslaufende Füllstandsvorgaben für Gasspeicher gedacht. Finanziert werden soll die Gasreserve über eine Umlage, deren Höhe vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen jährlich für jede Umlageperiode neu bestimmt wird. Die erste Umlageperiode soll am 1. Oktober 2027 starten.