Gasspeicher: Gesetz soll länger Bestand haben

vom 15.05.2023

Das Gasspeichergesetz, das Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher definiert, wird nach jetzigem Stand im April 2025 außer Kraft treten. Doch das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium hat andere Pläne. Die Geltungsdauer des Gesetzes soll um zwei Jahre, bis zum 01. April 2027, verlängert werden.

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete, begründete das Ministerium diesen Ansatz damit, dass sich das Gesetz „als ganz wesentlicher Baustein für die Stärkung der Vorsorge und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im zurückliegenden Winter erwiesen“ habe. Die Verlängerung sei für die Stärkung der Vorsorge wichtig, das Gesetz sei hier weiterhin von hoher Bedeutung.

Das Gasspeichergesetz sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass die deutschen Gasspeicher am 1. Oktober eines Jahres zu 85 Prozent, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent gefüllt sein müssen. Dafür sind die jeweiligen Speicherbetreiber zuständig. Wenn diese die Füllstände nicht gewährleisten, springt der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) in die Bresche.

Wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtet, verweise die Initiative Energien Speichern e.V. (INES), der Verband der Gasspeicherbetreiber, darauf, dass die von THE durchgeführte, zentral erfolgte Speicherfüllung im vergangenen Jahr mit großem finanziellem Aufwand verbunden gewesen sei. Dies führe aller Voraussicht nach zu „erheblichen Verlusten“, die über die Gasspeicherumlage refinanziert werden müssten.

Die Gasspeicherumlage wurde von THE indes zum 1. Juli dieses Jahres von derzeit 0,059 Cent je Kilowattstunde auf auf 0,145 Cent je Kilowattstunde angehoben.

Insgesamt haben die ergriffenen Maßnahmen jedoch gegriffen. Die Speicherfüllung, Sparappelle an die Bevölkerung sowie eine entspannte Marktlage furchteten insofern, als sich die Speicherstände aktuell (15.05.2022) mit über 68 Prozent deutlich über Soll zeigen.

Der Rollout intelligenter Messysteme liegt im Soll.