Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das künftig stets für angemessen gefüllte Erdgasspeicher sorgen soll. Das Gasspeichergesetz verpflichtet Speicher-Betreiber, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge eingedämmt werden.
Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck habe die Bundesregierung seit Ende 2021 bereits viele Maßnahmen umgesetzt. Für den nächsten Winter folgten nun aber regulatorische Ansätze. „Das Gasspeichergesetz ist hierfür ein wichtiges Instrument. Wir arbeiten parallel mit ganzer Kraft und hohem Tempo daran, unsere Energieabhängigkeit von Russland zu reduzieren.“
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Die Füllstände der Speicher waren im Winter 2021/2022 historisch niedrig – auch deswegen stiegen die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark. In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen.
Letztlich verantwortlich für die Umsetzung soll der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, sein. Die Gasspeicher sollen künftig Füllmengen von zum 1. Oktober 80 Prozent, zum 1. November 90 Prozent und zum 1. Februar 40 Prozent aufweisen. Das Gesetz soll am 8. April auch den Bundesrat passieren, damit es spätestens zum 1. Mai 2022 in Kraft treten kann. Dies ist nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher genutzt werden kann.