In knapp acht Monaten ist es so weit: Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, zumindest im Neubau oder nach Sanierungen. Bestandsheizungen können weiterbetrieben und auch repariert werden. Die Bundesregierung verabschiedete eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen enthält; zudem sollen umfangreiche Förderprogramme einen sozialen Ausgleich schaffen.
Laut Mitteilung der Bundesregierung starte selbige mit der Novelle „eine umfangreiche Modernisierungsoffensive“. Es gehe darum, für den Klimaschutz auch die erforderliche Wärmewende schneller voranzubringen. Wie Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Entscheidungen kommentierte, tue man „das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen“.
Die Bundesregierung gebe mit der neuen Gesetzeslage das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiere, müsse das nachhaltig tun.
Auch soll niemand überfordert werden, indem man ihm die Kosten für ein komplett neues Heizungssystem aufbürdet. „Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme“.
Wie Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, müsse niemand sein Haus verkaufen. „Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gibt, brauchen jede Wohnung und jedes Haus eine Lösung, die zu den dort lebenden Menschen passt.“