Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli verboten hat, am Freitag vom Bundestag wie geplant verabschiedet. 399 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung für den Regierungsentwurf. 275 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab fünf Enthaltungen.
Damit kann die Novelle am 1. Januar 2024 greifen. Zwar muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Da es sich aber um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, sollte das nur eine Formsache sein.
Vorausgegangen war der Abstimmung (Zweite und Dritte Lesung) eine sehr emotionale Debatte. Die Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, trat als erste in den Ring. Sie räumte eigene Fehler ein, vor allem den wochenlangen, öffentlich ausgetragenen Streit. Dieser habe zu verbreiteter „Verunsicherung“ geführt. „Das müssen wir in Zukunft besser machen.“ Gleichwohl sieht Dröge in dem nun Anfang 2024 in Kraft treten könnenden Gesetz einen „Riesenschritt für den Klimaschutz“.
Deutlich weniger vom Gesetz hält die Union. So bezeichnete Alexander Dobrindt von der CSU „[d]ieses Heizgesetz […] [als] Gipfel der Respektlosigkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern“. Dem Gesetz gibt er ohnehin nicht allzu lange: Denn es gehe nicht darum, wie man es verändern könne, sondern darum, „dass es wieder abgeschafft werden muss.“
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hob vor allem hervor, dass die Koalition für soziale Ausgewogenheit gesorgt habe. Zudem seien die Regelungen wirksam gegen den Klimawandel. Habeck räumte indes ebensfalls ein, dass die Koalition zeitweise für Verunsicherung bei Hausbesitzern gesorgt habe. Man habe deren Sorgen aber ernst genommen und eine staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen von bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Eine Zwischenfrage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch ließ der Minister „selbstverständlich nicht [zu]. Jemand, der den Klimawandel leugnet, sollte in dieser Debatte schweigen.“
Der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, ging explizit auf die vom Bundeswirtschaftsminister gelobte Förderkulisse ein. Seinen Angaben zufolge werden die meisten höchstens 15.000 Euro erhalten, aber ein Mehrfaches an Kosten zu tragen haben. Spahn warf der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz Angst und Wut in der Bevölkerung zu schüren. Er sprach von einem „Konjunkturprogramm für Populisten“.
Die genauen Einzelheiten der Förderung werden in einer Richtlinie festgelegt, die aktuell ausgearbeitet wird. Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll.