Die drei Ampelkoalitionäre haben sich nach Wochen des sehr öffentlich ausgetragenen Streits nun doch auf einen Kompromiss zum Gesetzentwurf der GEG-Novelle geeinigt. Diese kann damit wohl doch noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Dafür haben die drei Parteien sich „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“ verordnet. Zentrales Ziel dieser Leitplanken: Ein Inkrafttreten der GEG-Novelle zum 1. Januar 2024.
Die erste Lesung im Bundestag zeigt indes, dass nicht alle mit der Kompromissformel zufrieden sind. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU, Jens Spahn, sprach von einem „verkorksten“ Verfahren, das eine „Zumutung“ sei. Wut und Frust würden durch das Vorhaben des Heizungstausches im ganzen Land steigen. „Dieses Gesetz ist eine Farce, das Papier nicht wert, für die Tonne.“ Aus den Reihen der AfD kam noch deutlichere Kritik: Der AfD-Politiker Karsten Hilse behauptete, das Gesetz würde „die Bürger unter ein Klimajoch pressen“.
Klaus Ernst von Die Linke, Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, wo morgen das Gebäudeenergiegesetz beraten wird, kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung, die dem Bundestag keinen angepassten Gesetzentwurf vorlege, sondern lediglich „Leitplanken“. „Warum geben Sie dem Parlament nicht genügend Zeit, ein Gesetz zu beraten?“ Keiner wüsste, was schließlich umgesetzt werden solle. Dies sei kein ordentliches parlamentarisches Verfahren.
Dass die Auseinandersetzungen im eigentlich als „Hohem Haus“ bekannten deutschen Parlament heftig waren, verdeutlicht ein Appell der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, für den selbige eine Pause nutzte. Sie rief das Parlament zu mehr Friedfertigkeit auf. „Bevor die Wörter Rotzen und Kotzen weiter inflationär gebraucht werden, bitte ich zur Würde des Hauses, sie nicht mehr zu gebrauchen.“
Gleichwohl die Koalitionäre sich für den Kompromiss feierten, überwiegen doch die eher kritischen Stimmen. So kommentiert das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL: „Das ursprünglich ehrgeizige Gesetz für eine Wärmewende in Deutschland ist in Teilen nicht nur ein Risiko für den Klimaschutz, sondern auch für die Bürger. Es macht den fatalen Fehler, dem populistischen Druck und der kurzsichtigen Forderung nach ‚Technologieoffenheit‘ und laschen Vorgaben nachzugeben. Was heute mehr Freiheit und ein bequemes Weiter-so bedeutet, kann schon in wenigen Jahren für ein wirtschaftliches und klimapolitisches Desaster sorgen. Da ist es wieder – das Dilemma von Konsens und Klima.“
Die konkreten Beschlüsse des Kompromisses:
Es wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung werde dabei bis spätestens 2028 angestrebt.
Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt,
- gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.
- dürfen auch ab dem 1. Januar 2024 neue Gasheizungen eingebaut werden, sofern sich diese auf Wasserstoff umrüsten lassen. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG aber unmittelbar ab 1. Januar 2024.
Liegt eine Kommunale Wärmeplanung vor, können auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden – sofern die Planung ein klimaneutrales Gasnetz zur Basis hat. Ist dies nicht der Fall, dürfen neue Gasheizungen nur dann eingerüstet werden, wenn sie zu 65 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff(-Derivaten) betrieben werden.
Ab dem 1. Januar 2024 darf der Verkauf von Gas-Heizungen nur erfolgen, wenn in einer Beratung auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die eventuelle Unwirtschaftlichkeit der neuen Heizungsanlage hingewiesen wird.
Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen gleichwertig behandelt werden. Dadurch sollen regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Auch sollen die Erfüllungsoptionen praxistauglich sein und Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Die Bedingungen zur Erreichung des 65 Prozent-Ansatzes werden dazu einheitlich für Neubau und Bestand überarbeitet.
Neu in diesem Kontext ist, dass nun auch Holz- und Pellet-Heizungen ausnahmslos als Erfüllung der 65-Prozent-Bedingung angesehen werden.
Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Transformationspläne entfallen. Stattdessen müssen die Kommunen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen, um die Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten.
Einen hohen Stellenwert misst der Kompromiss dem Vermieter-Mieter-Verhältnis bei. Mieter sollen nicht übermäßig belastet werden. Vermieter sollen parallel Anreize haben, in moderne Heizsysteme zu investieren. Dafür wird das Förderumfeld weiterentwickelt und im Falle der Investition von Vermietern in klimafreundliche Heizungen eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt – zumindest dann, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird und Mieter von der Inanspruchnahme der Förderung auch unter Berücksichtigung der weiteren Modernisierungsumlage finanziell profitieren.
Haushalte sollen durch nötige Investitionen nicht überfordert werden. Deshalb will der Bund eine Förderung einführen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Diese neue Förderung soll unter anderem das soziale Umfeld berücksichtigen.