Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampelkoalition verboten, den Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Eilverfahren durch den Bundestag zu peitschen. Die Verfassungsrichter gaben damit einem Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann statt. Damit ist die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Tisch.
Die Richter machten in ihrer Begründung Zweifel geltend, dass angesichts der Eile in den Beratungen die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden. Von einer Sondersitzung in der Sommerpause zur Verabschiedung will die Ampelkoalition absehen. Damit wird die GEG-Novelle frühestens Anfang September auf den Weg gebracht.
Die Opposition sprach naturgemäß von einer „Ohrfeige“ für die Bundesregierung. Politiker der FDP machten in ersten Reaktionen die Grünen verantwortlich.
Der die Klage verantwortende Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann schrieb auf Twitter: „Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!“ Heilmann hatte in seiner Klagebegründung angegeben, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des GEG im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.