Die Fraktionsspitzen der Ampelkoalition haben die letzten offenen Punkte beim Heizungsgesetz geklärt. Wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion sagte, sei die Verständigung in der Nacht bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden und der Fraktionsvizechefs erreicht worden. Laut der SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast könne das Gebäudeenergiegesetz (GEG) damit noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Bisher gab es als Kompromiss nur grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs.
Der überarbeitete GEG-Entwurf soll bis spätestens morgen vorliegen.
Erst letzte Woche hatte der Bundestag-Ausschuss für Klimaschutz und Energie die sogenannten Experten- und Verbändeanhörung durchgeführt:
Kerstin Andreae (von den Unionsparteien benannt) vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge sei die Wärmewende „unabdingbar“. Ein EE-Anteil von 50 Prozent bis 2030 allerdings sei in den meisten Fällen ein unrealistisches Ziel. Zunächst müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, klimaneutrale Wärmequellen vor Ort zu erschließen wie zum Beispiel Geothermie und Abwärme.
Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, (von DIE LINKE ins Rennen geschickt) betonte die Verantwortung des Bundes, „im Zuge der Wärmewende den Schutz vor unabsehbaren Mieterhöhungen in den Vordergrund zu rücken“. Er forderte „eine Verankerung bestimmter Kernelemente eines sozialen Mieterhöhungsschutzes als Kernelement im GEG „denn anderenfalls greifen die verfehlten Regelungen der Modernisierungsmieterhöhung im BGB (§ 559 ff. BGB) mit ihren erheblichen finanziellen Belastungen auf die Mieterschaft.“
Für den von der FDP benannten Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, ist das Gebot der Stunde ein einfacher, nachvollziehbarer Rahmen. Er bezeichnete sich selbst als Vertreter des „relevanten Klimahandwerks“. Ein Gesetzentwurf, der nicht das letzte Wort sei, „Leitplanken“, die noch konkretisiert werden müssten und eine an jüngste Überlegungen nicht angepasste Förderung zum GEG führten derzeit zu Attentismus.
Thomas Engelke (von Bündnis 90/Die Grünen geschickt), Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), betonte, dass derzeit mehr als eine Million Heizungen jährlich ausgetauscht werden müssten, weil sie zu alt seien. Dabei müsse jeder entscheiden, wie er in Zukunft heizen wolle. Das ziehe einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Deshalb fordere der vzbv eine Stärkung unabhängiger Berater. Wichtig sei aber auch, dass das GEG für Verbraucher und Verbraucherinnen eine „klare Orientierung hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und bezahlbaren Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe gebe. Fossile Lock-Ins und Kostenfallen müssen verhindert werden“.
Für die SPD trat Sandra Rostek, Leiterin Politik des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), an; Rostek warnte, dass die Regel „erst Wärmeplanung, dann Greifen des GEG“ in vielen Fällen eine Verschiebung des Heizungsaustauschs bedeuten werde. So drohe man das Klimaziel „50 Prozent Erneuerbare bis 2030“ nicht zu erreichen. Den größten Nachbesserungsbedarf sieht sie bei den noch unklaren Regelungen für eine Umstellung von Gasnetzen auf grüne Gase oder grünen Wasserstoff. Hier seien „noch viele Fragen offen“.
Für die AfD sprach der Einzelsachverständige Helmut Waniczek. Er stellte die Frage in den Raum, wie Deutschland in zehn, fünfzehn Jahren aussehe, wenn das GEG umgesetzt würde. Waniczek warf einen Blick auf andere Länder, die die Wärmewende bereits eingeläutet haben. Dort zeige sich: Das sei nicht kostengünstig. Und bedeute für Mehrfamilienhäuser, deren Fassaden mit Wärmpumpen bestückt würden, kalte Wände, innen wie außen, und gegebenenfalls auch Schimmel. Zudem könne das Vibrieren der Pumpen zu Schlafstörungen der Hausbewohner führen.
Die GEG-Novelle soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause in zweiter und dritter Lesung behandelt werden. Geplant ist dann eine Befassung des Bundesrates in dessen letzter Plenarsitzung vor der Sommerpause am 7. Juli.