Gibt es bald ein Klimaschutz-Ministerium mit Veto-Recht?

vom 03.08.2021

Der grüne Wahlkampf stottert etwas. Statt grüner Themen diskutiert das Land – sofern es das überhaupt tut – kurz vor der Bundestagswahl lieber über allerlei Ausrutscher derjenigen Kanidat:innen, die man, würde es um die Führung der katholischen Kirche gehen, als papabile bezeichnen würde. Damit grüne Themen wieder diskutiert werden, entschloss sich die Parteiführung nun zu einer Art Befreiungsschlag und stellte ein sogenanntes Klimaschutz-Sofortprogramm auf. Dieses listet all jene Maßnahmen, die nach der grünen Regierungsübernahme innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden sollen.

Als Kulisse hatten sich die Parteistrategen ein feuchtes und bewaldetes Naturschutzgebiet, das Biesenthaler Becken, ausgesucht. Hier wird ein ehemaliges Moor erneut durchfeuchtet und so gewissermaßen „re-mooriert“. Denn Moore sind bekanntlich effiziente Kohlenstoffspeicher! Einen Lapsus konnte sich die grüne Kanidatin Annalena Baerbock dennoch nicht ersparen: Für sie befand man sich im Oderbruch, der doch noch einige Kilometer weiter östlich erst beginnt!

Viele der Maßnahmen des Sofortprogramms sind gewissermaßen alter Wein in neuen Schläuchen. So soll ein Energiegeld für den Rückfluss der durch den CO2-Preis eingenommenne Mittel an die Bürger:innen sorgen. Der deutschen Industrie wolle man „zusätzliche Ökostrom-Produktion ermöglichen“. Mit dem neuen Instrument der Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Investitionen angereizt und abgesichert werden. Zudem soll die dann grüne Bundesregierung den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur zur Belieferung von Industrieclustern vorfinanzieren. Für Klima-Investitionen sollen zudem Steuervorteile gelten. Im Bundeshaushalt sollen die Investitionen in Klimaschutz um 15 Milliarden Euro erhöht werden. Ein Einstieg in den „Abbau der umweltschädlichen Subventionen“ soll Einsparungen von zunächst zehn Milliarden Euro ermöglichen.

Aber im Kern gibt es auch eine entscheidende Neuerung: Statt des behäbigen Klimakabinetts soll sich künftig eine schick und zeitgemäß benannte Klima-Task-Force dem Thema Klimawandel annehmen. Und deren Steuerung soll einem einzelen Haus obliegen: dem neugeschaffenen Bundes-Klimaschutz-Ministerium. Und nach dem Willen der grünen Spitzenkanidatin Annalena Baerbock soll „das Ministerium […] dann ein Vetorecht gegenüber anderen Ressorts [erhalten], wenn ebent Gesetze nicht auf dem 1,5-Grad-Pfad und Paris-kompatibel sind.“

Laut dem Sofortprogramm soll das neue Klimaschutzministerium sicherstellen, dass kein Gesetzesvorhaben dem Ziel zuwiderläuft, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die von dem neuen Haus geleitete Klima-Task-Force soll zudem in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung im Wochenrhythmus tagen, um die Abstimmung in der Regierung zu beschleunigen. „Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals gegeben hat.“ Warum dieses neue Gremium? Das Klimakabinett der jetzigen Regierung sei eine Alibi-Veranstaltung gewesen. Die Ministerien hätten sich immer wieder gegenseitig blockiert.

Baerbocks Co-Vorsitzender Robert Habeck sekundierte der ersten grünen Spitenzenkanidatin: Neue Schulden seien nötig, um die grünen Pläne umzusetzen. Aber: „Es sind Kredite, die genommen werden, die lösen Investitionen aus, die Investitionen führen zum Umbau der Industrie, zu Arbeitsplätzen, zu Wachstum, zu wirtschaftlicher Stärke, zu Einkommen, dann zahlen wir die Kredite zurück.“

Die Klimaschutzvorhaben der Grünen sollen dabei die soziale Komponente keinesfalls aus den Augen verlieren. Der CO2-Preis bei Wärme und Verkehr soll auf 60 Euro im Jahr 2023 steigen. Die so generierten Einnahmen sanieren aber nicht den Bundeshaushalt, sondern sollen in Form eines sogenannten Energiegeldes und durch die Senkung der verschiedenen Umlagen und Aufschläge auf den Strompreis, die bisher der Finanzierung der Energiewende dienen, an alle Bürger:innen zurückfließen.

Das GEG soll reformiert werden, am mangelnden Tempo des Bundes gibt es Kritik.