GModG passiert Bundestag und Bundesrat

vom 10.07.2026

Der Bundestag hat mit 323 gegen 271 Stimmen bei 36 Enthaltungen das Gebäudeenergiegesetz in der vom Bundesrat angepassten Fassung verabschiedet. Selbiger stimmte mit Mehrheit gegen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Parallel dazu wurde ebenfalls eine Entschließung angenommen, die die Bundesregierung auffordert, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen. In der Begründung heißt es, diese ziehe neue Bürokratie nach sich.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt seinen heftig diskutierten Vorgänger, das Gebäudeenergiegesetz. Im Detail ermöglicht das neue Gesetz nun den langfristigen Weiterbetrieb und sogar den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen, die aber ab 2045 mit vollständig klimaneutralem Brennstoff betrieben werden müssen müssen. Bereits ab 2029 soll es einen verbindlichen Bio-Beimisch-Anteil geben (sogenannte Biotreppe).

Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden.

Im Gefolge des Beschlusses kappte die Bundesregierung zudem die bisherige Förderung für Wärmepumpen. Die maximal förderfähigen Kosten werden von 30.000 Euro auf 28.000 Euro gesenkt. Ab Januar 2027 werden diese Kosten noch weiter gekürzt, sie sinken dann alle sechs Monate um 750 Euro.

Darüber hinaus sollen auch die maximalen Fördersätze geringer ausfallen. Aktuell ist die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt. Bis Juli 2028 soll dieser Anteil schrittweise auf 50 Prozent sinken.

Auch ein bereits eröffnetes Förderverfahren ist kein Garant für die höhere Fördersumme. Antragsteller, denen eine „Bestätigung zum Antrag“ vorliegt und die die Förderung noch nicht beantragt haben, können das zu den bisherigen Konditionen noch bis zum Ende der Umstellungsphase am 20. Juli um 20:00 Uhr tun. Allerdings muss dazu dann auch bereits eine sogenannte BzA-ID vergeben sein. Diese wird in der Regel vom Energieeffizienz-Experten oder Heizungsunternehmen generiert. Die Erstellung neuer BzA-IDs ist bereits seit dem 9. Juli nicht mehr möglich.

Heizen ist wichtig, die Kosten dafür aber auch