Das in erster Lesung im Bundestag verabschiedete und bereits vom Bundesrat beratene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) könnte deutlich später in Kraft treten als geplant. Denn gemäß einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.
Wie „Der SPIEGEL“ berichtet, heißt es darin, es bestünden „verfassungsrechtliche Zweifel, insbesondere ob die Verteilung der Reduktionslasten über die Zeit durch das GModG-E verhältnismäßig ausgestaltet ist“. Das heißt, die Lasten der CO2-Einsparung würden „unverhältnismäßig in die Zukunft“ verschoben.
Auch wenn das Gutachten vorsichtig darauf verweist, dass dies keine Vorwegnahme einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei, greift die Opposition dies bereits auf. Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Gesetz sei „verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Das sei Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche offensichtlich egal.
Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben ein zweites Gutachten erstellt, dass den GModG-Entwurf europarechtlich bewertet. Im Zentrum steht die Frage, ob Deutschland die in der EU-Gebäuderichtlinie vorgesehenen Pflichten wirksam und glaubwürdig erfüllt. So ist aktuell etwa noch offen, ob eine nationale Regelung, die den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb fossiler Bestandsheizungen über 2050 hinaus ermöglicht, mit den Zielen der EU-Gebäuderichtlinie vereinbar ist. „Unbegrenzte bzw. ungesteuerte Weiterbetriebsmöglichkeiten fossiler Bestandsheizungen könnten mit dieser Vorgabe kollidieren“. Vorgabe meint hier das Ziel, bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umzubauen. Auch Konflikte zwischen GModG und Nationalem Gebäuderenovierungsplan thematisiert das Gutachten. Es gebe „Inkongruenzen“ zwischen den Rechtsinstrumenten.