Greenpeace & DUH: Klagen nach niederländischem Muster

vom 03.09.2021

Die beiden Umweltverbände Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe visieren gemeinsam die großen deutschen Konzerne an: Nach dem Vorbild einer niederländischen Klage gegen den Ölkonzern Shell wollen beide Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz und Wintershall Dea auf dem Gerichtsweg zu mehr Klimaschutz zwingen. Ziel sei dabei, dass die beklagten Konzerne sich von den umweltschädlichen Geschäftsfeldern verabschieden: Autountenrehmen sollen künftig keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen, Ölkonzerne die Erdölförderung einstellen.

Wie der SPIEGEL berichtet, wollen die Anwält:innen der beiden Umweltorganisationen, Roda Verheyen und Remo Klinger, den ausgewählten Unternehmen zunächst eine Unterlassungsaufforderung zustellen. Man könnte es als Posse oder Kampf David gegen Goliath abtun. Doch die beiden Jurist:innen haben erst im April einen historischen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren: Das Urteil gegen das seinerzeitige Klimaschutzgesetz und das damit verbundene Plazet für Klimaschutz als Grundrecht künftiger Generationen trägt beider Stempel!

Der SPIEGEL zitiert aus dem Brief an BMW: Der Konzern möge es unterlassen, „nach dem 31. Oktober 2030 in Deutschland Personenkraftwagen mit einem Verbrennungsmotor erstmalig in den Markt zu bringen“. Abgeben müsste BMW die Unterlassung noch in den nächsten Wochen, andernfalls kündigen die beiden Organisationen die dann folgende Klage an.

Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe sind sich sicher, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Weg für die Klagen geebnet hat: Laut Anwalt Remo Klinger habe jeder Mensch „seither ein Recht auf Klimaschutz“. Das Bundesverfassungsgericht habe einen völlig neuen Weg eröffnet, Rechtsansprüche für den Umweltschutz abzuleiten.

Der IGH sieht die Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet.