Der Rat der Europäischen Union hat sich auf den Text der Green Claims Directive geeinigt. Sie soll zukünftig regeln, wann Unternehmen mit Nachhaltigkeitsbehauptungen werben dürfen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Der Text bildet nun die Diskussionsgrundlage für das Europäische Parlament. Die Green Claims Directive ist Teil eines Gesetzespakets, das Greenwashing in der EU verhindern und echte Nachhaltigkeit sichtbar machen soll.
Die Green Claims Direktive zielt vor allem auf direkte Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten. Besonders häufig verweisen Hersteller darauf, CO2-Emissionen mit Emissionsgutschriften auszugleichen. Diese werden aber meist nicht im eigenen Unternehmen generiert, sondern in externen Projekten eingekauft. Die Herausforderung dabei: Freiwillige Emissionsgutschriften variieren stark in Qualität und langfristigem Nutzen.
Die Direktive sieht deshalb vor, dass Unternehmen über die Art der Projekte, die Menge der Emissionsgutschriften sowie deren Lebenszyklus informieren müssen. Weiterhin soll deutlich gemacht werden müssen, ob es sich bei einer Behauptung um Emissionsgutschriften handelt, die zum Netto-Null-Ziel des Unternehmens beitragen (offset claims), oder um einen allgemeinen Beitrag zum Klimaschutz (contribution claims).