Die Beauftragten der Bundesländer haben sich in der letzten Plenarsitzung mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschäftigt. Ziel des Gesetzes ist es, einen schnelleren Ablauf der Einrüstung intelligenter Messsysteme zu gewährleisten. Die Bundesregierung verspricht sich davon, dass Energie künftig effizient genutzt und die Stromnetze entlastet werden.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf weitgehend zu.
So wird künftig das Verfahren rund um den Rollout deutlich vereinfacht. Der Einbau intelligenter Messsysteme soll künftig keine Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten müssen. Zur Begründung heißt es, die Hersteller erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Hier dockt das Gesetz an und macht den Herstellern präzise Vorgaben zu Daten-Speicherung, -Löschung und -Anonymisierung.
Darüber hinaus soll es ab 2025 für jeden Energiekunden die Möglichkeit geben, über variable Strompreistarife genau dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und erneuerbar ist. Dies diene sowohl der Stabilisierung des Marktes an sich, wie auch der Stromnetze und stelle einen weiteren Schritt der Energiewende dar.
Das Gesetz deckelt zudem die Kosten für die intelligenten Messsysteme für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber. Hier dürfen maximal 20 Euro pro Jahr berechnet werden, Netzbetreibern wird parallel eine höhere Beteiligung abverlangt.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Plenarsitzung vom 3. März umfangreich kommentiert. Die Kritikpunkte wurden vom Bundestag teilweise aufgegriffen, unter anderem durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Einrüstung von intelligenten Messsystemen in Mehrparteienhäusern.