Die Heizungsförderung des Bundes kann nun auch von der letzten Antragstellergruppe genutzt werden. Seit dem 27. August sind auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt.
Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz können damit nun alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen einen Investitionszuschuss von der KfW beantragen – und das für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Die letzte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, zu der nochmals fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen kommen können oder ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.
Seit dem Start des Förderprogramms am 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus im Gesamtumfang von bis zu 70 Prozent der Maßnahmesumme möglich. Die Mittel für die Heizungsförderung stammen aus dem Klima- und Transformationsfond.