Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie den Digitalisierungsbericht übergeben. Dieser muss regelmäßig nach Paragraph 48 des Messstellenbetriebsgesetzes als Sachstanderhebung erfolgen.
Der aktuelle Bericht zeigt: Noch immer läuft nicht alles rund beim flächendeckenden Ausrollen der intelligenten Messsysteme. Für einen besseren Verlauf empfiehlt der Bericht,
die Digitalisierung künftig stärker so auszurichten, dass sie ihren vollen Nutzen für eine resiliente Energiewende entfalten kann. Dazu müsse die Systemstabilität jederzeit gewährleistet sein und die ermittelten Mehrwerte für Netz und Strommarkt konsequent gehoben werden. Höchste Priorität habe dabei die hochverfügbare Ansteuerbarkeit von möglichst vielen Energiewende-Anlagen.
Unter anderem soll es einen besseren Ausgleich zwischen dem gesetzlich geforderten Pflichtrollout und den aktuell gehäuften Kunden-Einbauwünschen geben. Dazu soll auf eine Quotenregelung zurückgegriffen werden: Überschreiten Kunden-Bestellungen in einem Viermonatszeitraum eine bestimmte Quote im Verhältnis zur Anzahl aller Messstellen des Netzgebietes, soll der grundzuständige Messstellenbetreiber den Auftrag bis zum nächsten Viermonatszeitraum zurückstellen können.
Ein weiterer Schritt soll die „Rollout-Vereinbarung“ sein. Grundzuständige Messstellenbetreiber, die den Netzbetrieb und die Netzplanung verbessern wollen, können dabei Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungstechnik auch bei optionalen Einbaufällen veranlassen.
Wie das bisherige Verfahren gezeigt hat, sind die geltenden Preisobergrenzen selbst bei den effizientesten grundzuständigen Messtellenbetreibern nicht wirtschaftlich umsetzbar. Das BMWK sieht hier Handlungsbedarf, um den ab 2025 verpflichtenden Rolloutbeginn auf wirtschaftlich feste Füße zu stellen. Zugleich müssten die Kosten gerecht und in angemessenem Verhältnis zum Nutzen verteilt werden.
Der flächendeckende Einsatz von intelligenten Messsystemen soll bis 2032 abgeschlossen sein. Laut einem Gutachten der Beratungsgesellschaften EY und BET könnten nach einem vollständig abgeschlossenen Rollout bei allen Pflichteinbaufällen im Jahr 2032 durch optimierte Abstimmung von Last und Erzeugung pro Jahr marktseitig Kosten zwischen 1,5 und 8,1 Milliarden Euro eingespart werden. Netzseitig liegt das Einsparpotenzial 2032 zwischen 0,5 und 2,5 Milliarden Euro jährlich – vor allem durch vermiedene Netzausbauinvestitionen.