Innovationsausschreibungen: Verordnung in Kraft

vom 29.01.2020

Die Verordnung zu Innovationsausschreibungen ist Ende Januar in Kraft getreten. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gehe Deutschland damit den nächsten Schritt, um erneuerbare Energien weiter in den Markt und in das Stromsystem zu integrieren. So sollen Innovationskräfte des Marktes genutzt und Anlagenkombinationen zugelassen werden, die Strom stetiger einspeisen können.

Das neue Ausschreibungsdesign beinhaltet laut BMWi etwa die Anwendung einer fixen Marktprämie, die bereits von der KWK-Förderung bekannt ist. Weiterhin wird geregelt, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Eine Zuschlagsbegrenzung führt dazu, dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden. Insgesamt wird damit mehr Risiko auf die Anlagenbetreiber übertragen.

Als technische Innovationen könnten nun auch sogenannte Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft, die auch mit Speichern kombiniert werden können. Solche innovativen Konzepte sollen dazu beitragen, die Einspeisung und das Stromnetz zu stabilisieren und somit erneuerbare Energien besser zu integrieren.

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