
Mehr Energieversorger als bislang müssen sich künftig stärker um das Thema IT-Sicherheit kümmern. Das Bundesinnenministerium überarbeitet aktuell die Vorschriften für kritische Infrastrukturen. Und der Entwurf der Kritsis-Verordnung bezieht zukünftig auch kleinere Unternehmen mit ein.
Deutlich verschoben wird vor allem der Schwellenwert bei Stromerzeugern. Nach der Novelle greifen die Vorschriften zur IT-Sicherheit bereits ab einer Leistung von 36 Megawatt. Bisher wurden die Vorschriften zu kritischen Infrastrukturen erst ab 420 Megawatt angewendet. Laut dem BMdI ergebe sich diese Anpassung aufgrund der Evaluierung der bestehenden Vorschriften. Diese habe ergeben, dass „im Bereich der Stromversorgung bislang einige Erzeugungsanlagen, die zur Aufrechterhaltung eines stabilen Netzbetriebs beitragen“ und damit „wichtige Elemente für die Stabilität des Stromversorgungssystems sind“, von der Verordnung „nicht ausreichend berücksichtigt wurden“.
Aktuell gilt die Kritsis-Verordnung für rund 1.600 Unternehmen, nach der Novelle werden es nach Mnisteriumsschätzung rund 1.870 sein. 150 davon seien im Bereich Stromerzeugung tätig.
Bis gestern konnten die Verbände eine Stellungnahme zur Novelle einreichen. Für den 26. Mai ist eine interne Verbandsanhörung per Videokonferenz geplant. Sollte von anderen Ministerien kein Widerspruch erfolgen, könnte die Verordnung dann am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.