Das Kantonsgericht in Zug hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Betreibergesellschaft der sabotierten Ostseepipeline NordStream weiterarbeiten darf. Eine Insolvenz ist damit zunächst abgewendet.
Hätte das Unternehmen Konkurs anmelden müssen, wäre damit auch die Betriebserlaubnis der Pipeline erloschen. So aber besteht sie weiter und kann – theoretisch – repariert und wieder in Betrieb genommen werden.
Die Suche nach einem Geldgeber läuft bereits. Zwischenzeitlich bekundete ein US-Investor Interesse. Als möglicher Käufer gilt der US-Geschäftsmann und Unterstützer von US-Präsident Donald Trump, Stephen P. Lynch. Dem „Wall Street Journal“ hatte Lynch gesagt, der Kauf sei eine einmalige Gelegenheit, die Energieversorgung Europas unter amerikanische und europäische Kontrolle zu bringen. Russisches Gas könnte dann unter Ägide amerikanischer Nord Stream-Besitzer wieder nach Deutschland fließen.
Auch seit der Zerstörung von NordStream fließt russisches Erdgas nach Europa. Die Mengen, die vor allem per Schiff ankommen, steigen sogar wieder. Das Plus lag im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 bei 18 Prozent. Berücksichtigt sind sowohl Erdgas, das durch Pipelines in die EU gelangte, als auch Flüssigerdgas (LNG). Besonders Italien, Tschechien und Frankreich haben vermehrt Erdgas aus Russland bezogen.
Die Pipeline könnte wichtiger Bestandteil von Friedensgesprächen werden, wie sie möglicherweise noch in diesem Monat zwischen der Ukraine und Russland unter Beteiligung der USA und der EU in der Türkei geführt werden sollen.
Indes plant die EU-Kommission kurz nach dem Beschluss des 17. Sanktionspakets gegen Russland bereits ein Vorgehen gegen die Wiederinbetriebnahme der Pipelines. So soll das nächste Paket von EU-Sanktionen sich gegen Moskaus Banken richten sowie gegen NordStream I und II.