Klimaschutz: Bund unterliegt erneut vor Gericht

vom 17.05.2024

Eigentlich hat sich Deutschland durchaus ambitionierte Klimaziele gesetzt. Und damit diese irgendwie verbindlich wirken, wurden sie in einem Klimaschutzgesetz kodifiziert. Allein so richtig ernst nimmt die Bundesregierung selbiges nicht. Und erneut wurde ihr das gerichtlich ins Stammbuch geschrieben.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um das selbst gesteckte Ziel von 65 Prozent CO2-Reduktion bis 2030 zu erreichen. 

In der Klage, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angestrengt hatte, ging es vor allem um das Klimaschutzprogramm aus dem letzten Jahr. Selbiges ist die Richtschnur für den Klimaschutz: Es legt fest, wie die CO2-Reduktion bis 2030 erreicht werden soll. Welche Maßnahmen genau die Bundesregierung wählt, steht ihr frei. Das bekräftigte auch das Oberverwaltungsgericht.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle kritisierte aber, dass das Klimaschutzprogramm auf unrealistischen Annahmen beruhe. Aus dem Programm müsse klar hervorgehen, dass die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen durch die geplanten Maßnahmen tatsächlich eingehalten werden können. 

Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, ein neues Klimaschutzprogramm mit effektiveren Maßnahmen zu beschließen, um das selbst gesteckte Klimaziel bis 2030 zu erreichen.

Es ist nicht die erste Niederlage, die die Bundesregierung in Sachen Klimaschutz vor Gericht hinnehmen musste. Erst vor einem halben Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass die Regierung zeitnah Klimaschutz-Sofortprogramme auf den Weg bringen muss. Grund war, dass das Bundesbau- und das Bundesverkehrsministerium die sogenannten Sektorziele verfehlt hatten. Dieses Urteil ignoriert der Bund, weil er die Sektorziele abschaffen will. Nur einen Tag nach dem neuen Urteil passierte eine entsprechende Novelle den Bundesrat. 

Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich bestätigt. Sie sprach von einen „grandiose[n] Tag für den Klimaschutz in Deutschland“. Die DUH habe in einer fast sechsstündigen Marathon-Gerichtsverhandlung Fakten für einen verbindlicheren Klimaschutz geschaffen. Gleich vier Bundesministerien hätten dabei erfolglos versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass die DUH weder klagebefugt sei, noch dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm für die Jahre bis 2030 um konkrete Maßnahmen wie das von der DUH geforderte Tempolimit auf Autobahnen, einen Stopp der Dienstwagen-Subventionierung oder die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten nachbessern müsste.

Der IGH sieht die Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet.