Der Internationale Gerichtshof (IGH) sieht eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der IGH kürzlich veröffentlichte. Initiiert hatte diese der Pazifikstaat Vanuatu, speziell die Studentenorganisation Pacific Islands Students fighting Climate Change (PISFCC). Der Resolution schlossen sich 130 UN-Staaten der Generalversammlung an.
Demnach stelle der Klimawandel eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft dar. Daraus ergebe sich eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um dessen Voranschreiten einzudämmen. Geschädigte Länder könnten sogar Anspruch auf Reparationen haben. Das müsse allerdings von Fall zu Fall entschieden werden.
Darüber hinaus bekräftigte der IGH die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen: Es sei die zentrale, wissenschaftlich belegte Vereinbarung der unterzeichnenden Staaten. Der Gerichtshof unterstreicht damit das Ziel, die globale Erwärmung zu begrenzen.
Es ging bei dem als wegweisend geltenden Gutachten vor allem um die Frage, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen Staaten zum Schutz des Klimasystems haben und welche Konsequenzen daraus folgen. Wie IGH-Präsident Yuji Iwasawa während der Verlesung des Gutachtens erläuterte, könne es völkerrechtwidriges Handeln darstellen, sollten Staaten keine geeigneten Maßnahmen ergreifen.
Bindend sind die Forderungen des IGH allerdings nicht – denn es handelt sich nicht um ein klassisches Urteil. Indes genießt der IGH juristische Autorität. Das Gutachten gilt somit als wegweisend für künftige Debatten.
Vorausgegangen war dem Gutachten das umfangreichste Verfahren in der Geschichte des IGH. Nie zuvor haben so viele Staaten und Organisationen in schriftlichen Stellungnahmen und mündlichen Anhörungen ihre Rechtsauffassungen erläutert. An der Anhörung im vergangenen Dezember nahmen mehr als 100 Organisationen und Staaten teil.