Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben gemeinsam ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel ist es, so eine gemeinsame Erklärung, „den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen“.
Das Gebäude-Sofortprogramm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung darüber.
Konkret sieht das Programm unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird diese Vorgaben des GEG flankieren. Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045. Die derzeit existierende Sanierungsdynamik soll aufrechterhalten werden.
- Das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung soll dafür sorgen, dass mittels vorgefertigter Dach- und Fassadenelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden.
- Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme setzen. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert.
- Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung zur KWP ist derzeit noch offen.
- Ein Aufbauprogramm und eine Qualifikationsoffensive Wärmepumpe sollen der Wärmepumpe zum Durchbruch verhelfen.
- Mit dem Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden mit dem EnEfG wichtige Anforderungen aus der laufenden EU-EED-Novelle (Energy Efficiency Directive) national umgesetzt.
Hintergrund ist, dass Deutschland das eigentlich verbindlich im Klimaschutzgesetz festgelegte THG-Emissions-Minderungsziel von 65 Prozent bis 2030 aktuell ohne weitere Anstrengungen verfehlen wird. Der Gebäudesektor liegt mit einer Emissionsmenge von aktuell 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr mit zwei Millionen Tonnen über der gesetzlich festgelegten Jahresemissionsmenge. Gemäß § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind BMWK und BMWSB deshalb verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen.