Klimaschutzverträge: Erste Gebotsrunde gestartet

vom 12.03.2024

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge gestartet. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die ein vorbereitendes Verfahren durchliefen, können sich um eine 15jährige Förderung ihrer großen Transformationsprojekte bewerben. 

Insgesamt stellt der Bund dafür vier Milliarden Euro bereit. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fördere der Bund mit den Klimaschutzverträgen „moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen. Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. Das hilft […] der Industrie weltweit dabei, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten. […][Dabei] setzen wir mit den Klimaschutzverträgen international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung.“

Deutschland ist das erste EU-Mitglied, das eine Förderung durch Klimaschutzverträge startet. Das neue Förderinstrument hatte zuvor erfolgreich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission durchlaufen.

Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren.

So können unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden werden. Insgesamt versoricht sich das BMWK Emissionsminderungen im Umfang von von rund 350 Millionen Tonnen CO₂ über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045. Dies entspricht etwas mehr als einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.