Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung hat sein Gutachten zum Stand der deutschen Klimaziele 2022 veröffentlicht. Die Ergebnisse waren bereits weithin bekannt und insofern keine wirkliche Überraschung. Die Wortwahl der fünf Experten (drei Männer, zwei Frauen), deren Arbeit auf §§ 11 & 12 des Bundes-Klimaschutzgesetzes basiert, ist aber durchaus interessant: Der Rat bestätigt erneut den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf insbesondere im Verkehrssektor. Außerdem mahnt er auch für die Zukunft ein wirksames Klimaschutzgesetz an.
Dies darf man durchaus als Reaktion auf die Ende März gefassten Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen. Diese haben unter anderem die verbindlichen Ziele für die einzelnen Wirtschaftsbereiche zugunsten einer übergreifenden Zielerreichung aufgeweicht.
Kern des Gutachtens des Expertenrates ist eine Bewertung der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Emissionsdaten für das vergangene Jahr. Die Bewertung fällt knapp aus: Bestanden. Der SPIEGEL ordnet diese Lakonik kommentierend ein: „[B]estanden. Aber nur, weil einige Klausuren ausgefallen sind. Lernt der Schüler weiter so langsam, ist seine Versetzung akut gefährdet.“
Laut dem Vorsitzenden des Expertenrats, Hans-Martin Henning, habe Deutschland 2022 zwar insgesamt seine Klimaziele eingehalten. Doch reichten die eingesparten Treibhausgase nicht aus, um bis Ende des Jahrzehnts erfolgreichen Klimaschutz zu betreiben: „Wenn wir in der Geschwindigkeit weitermachen, verfehlen wir das Klimaziel für 2030 um 190 Millionen Tonnen.“ Das seien 40 Prozent mehr Emissionen als angekündigt. Seitdem das Klimaschutzgesetz verabschiedet wurde, habe man die Emissionen nur um rund zwei Prozent pro Jahr gesenkt.
Der Blick aufs Detail ist dann auch nicht mehr ganz so beruhigend. Wie die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf, ihres Zeichens Forscherin am Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC), sagte, habe Deutschland „die Ziele in den vergangenen Jahren nur wegen der zahlreichen Krisen eingehalten“. Die Umstände könnten sich aber jederzeit wieder ändern. Auf gut Deutsch: Die Bilanz fällt nur wegen zahlreicher Krisen positiv aus, ohne diese Sondereffekte wäre das aktuelle Gutachten ein Ausweis des Regierungsversagens in punkto Klimaschutz.
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMWK, Stefan Wenzel, betont denn auch, neben viel Regierungsrethorik, dass man „die Hinweise zur Novelle des Klimaschutzgesetzes sehr ernst [nehme]. Wir werden diese im Ressortkreis beraten. Gerade die Ressortverantwortung wird auch in Zukunft wichtig bleiben. Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesetzt, daher müssen in allen Sektoren die Emissionen weiter deutlich sinken, vor allem auch im Verkehrssektor.“
Der Expertenrat für Klimafragen kritisierte insbesondere die mögliche Schwächung der Ressortverantwortung durch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen. Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“
Wie weit die Einlassungen des federführenden BMWK bezüglich der Signalwirkung des Gutachtens ernstzunehmen sind, zeigt eine ebenfalls heute getroffene Entscheidung des Bundeskanzlers. Trotz erheblicher Zielverfehlung muss das Verkehrsressort von Minister Volker Wissing entgegen der geltenden Rechtslage kein Sofortprogramm zur Nachschärfung vorlegen. Laut Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner „haben [wir] eine andere Beschlusslage“.