Der Konflikt um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes überlagert andere Gesetzesvorhaben zuweilen. So war es auch lange mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” (Wärmeplanungsgesetz). Zuständig zeichnen hier gemeinsam Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium.
Noch ist der Entwurf nicht mit anderen Ressorts abgestimmt, doch regt sich bereits Widerstand, insbesondere aus den Reihen der FDP. Die Partei verwehrt sich gegen eine Verpflichtung der Kommunen. Dem Gesetzentwurf zufolge müssten „Gebiete” mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende 2026, solche mit mehr als 10.000 Einwohnern bis Ende 2028 Wärmepläne erstellen. Dazu sollen unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen.
Zumindest grundsätzlich haben sich die Koalitionspartner über den Entwurf geeinigt und diesen zur Anhörung an die Bundesländer und an Verbände geschickt.