KSG & Solarpaket: Ampel einigt sich

vom 15.04.2024

Die Ampelkoalitionäre haben sich auf die Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Zugleich machten SPD, Grüne und FDP auch den Weg für die Verabschiedung des seit Monaten blockierten Solarpakets I frei.

Künftig wird die Einhaltung der deutschen Klimaziele nicht mehr nach einzelnen Sektoren (bspw. Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude oder Verkehr) in Form eines jährlich zu erreichenden CO2-Emissionsminderungspakets aufgeteilt. Die Neuregelung sieht vor, dass geringere Minderungen in einem Sektor durch höhere Einsparungen in anderen Sektoren ausgeglichen werden können. Sprich die Betrachtung ändert sich von jährlich und grundlegend sektoral zu mehrjährig und sektorübergreifend.

Damit entfällt auch die Verpflichtung von zu wenig leistenden Sektoren, zum Ausgleich ein Sofortprogramm auflegen zu müssen. Haupttreiber für diese Änderung war das Verkehrsressort. Dieses hatte wiederholt seine Minderungsquoten deutlich verfehlt. Zuletzt hatte es aus dieser Richtung geheißen, dass bei einer ausbleibenden Einigung Fahrverbote für Autos an Wochenenden drohten. Diese wird es nun laut FDP-Vize-Fraktionschef Lukas Köhler nicht geben, das sei „[d]urch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz […] sichergestellt“.

Julia Verlinden von den Grünen betonte, dass das neue Klimaschutzgesetz die Bundesregierung erstmals binde, „konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, [es] erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen.“ Allerdings betonte Verlinden auch, dass mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 besonders im Bereich Verkehr mehr passieren müsse.

Erst kurz vor der Einigung war durch den jährlichen Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen bekanntgeworden, dass der Verkehrssektor auch diesmal eine deutliche Zielverfehlung eingefahren habe. Wie der Vorsitzende des Expertenrates, Hans-Martin Henning, bei der Berichtsveröffentlich konstatierte, habe der „Verkehrssektor (-1 Prozent) […] sein Ziel hingegen deutlich um 12,8 Millionen Megatonnen CO2-Äquivalente [verfehlt]. Die erneute Verfehlung des Jahresziels ist im Ergebnis unserer Prüfung beim Verkehr eindeutig“.

Insgesamt sanken die CO2-Emissionen 2023 von 750 auf 674 Megatonnen CO2-Äquivalente (minus 10,1 Prozent). Das ist der höchste prozentuale Rückgang binnen eines Jahres seit 1990. Allein der Sektor Energiewirtschaft verzeichnete einen Rückgang um 20 Prozent (minus 52 Megatonnen CO2-Äquivalente), während Industrie- und Gebäudesektor auf eine Minderung von jeweils 8 Prozent mit 13 und 8 Megatonnen CO2-Äquivalenten kamen.

Mit der Einigung verbunde ist auch die Freigabe des seit August 2023 vorliegenden Solarpakets. Dieses soll die Förderbedingungen verbessern, Fördersätze anheben und weniger Bürokratie bei der Entstehung neuer Solaranlagen bewirken. Eine Neuerung betrifft etwa die zuletzt besonders beliebten Balkonkraftwerke. Die müssten zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Dafür soll eine Registrierung beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur reichen. Die Anmeldung soll zudem einfacher werden und sich auf wenige Daten beschränken. Zähler sollen künftig zudem nicht extra umgerüstet werden müssen, die Balkonsolaranlagen sollen darüber hinaus leistungsfähiger sein dürfen. 

Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren soll auch für Anlagen bis zur Größe eines Scheunendaches gelten. Wenn diese Anlagen bis 30 Kilowattpeak beim Netzbetreiber angemeldet werden und man keine Rückmeldung erhält, gelten sie automatisch als genehmigt. Anlagenzertifikate sind erst ab 500 Kilowattpeak Leistung nötig, statt wie bisher ab 135 Kilowattpeak.

Auf Supermärkten oder Hallendächern sollen dank erhöhter Vergütung künftig mehr Anlagen entstehen. Auch die Windenergie wird berücksichtigt: Sogenannte Beschleunigungsgebiete nach europäischem Recht sollen dafür sorgen, dass der Ausbau schneller vorankommt.