E.ON hat im Streit mit den Stadtwerken Castrop-Rauxel eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Bochum wies Klage und Widerklage des Konzerns ab. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist jedoch noch möglich.
Die Stadtwerke hatten Ende 2021 rund 4.000 Strom- und Gaskunden gekündigt. Diese wurden damit automatisch Kunden der Grundversorgung von E.ON, die seinerzeit günstiger als die Stadtwerkeprodukte waren. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel räumten den betroffenen Kunden jedoch eine Rückkehrgarantie ein, sofern sich das Preisverhältnis wieder zugunsten der Stadtwerke entwickeln würde. Über eine Vollmacht sollten die Kunden automatisch zu den Stadtwerken zurückkehren können.
E.ON war darüber nicht erbaut, man sah hier eine Form des unlauteren Wettbewerbs und klagte gegen die Stadtwerke. Bereits bei einem ersten Gerichtstermin im März hatte der zuständige Richter indes angedeutet, dass das Vorgehen der Stadtwerke im Ruhrgebiet nicht grundsätzlich als unrechtmäßig anzusehen sei. Das Urteil vom 13. Juni hat dies nun bestätigt.
Ob E.ON in Berufung gehen wird, ist aktuell noch offen. Eine E.ON-Sprecherin sagte dem Branchendienst energate, die Entscheidungsgründe des Landgerichts würden nun analysiert. Man halte in jedem Fall an seiner Kritik fest: „Unabhängig von der formaljuristischen Entscheidung halten wir das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel insbesondere gegenüber unseren Bestandskunden weiterhin für unsolidarisch und wenig nachvollziehbar.“