Landwärme-Insolvenz trifft auch Stadtwerke

vom 14.08.2024

Der Biomethanversorger Landwärme hat einen Insolvenzantrag gestellt, den das Unternehmen in Eigenverwaltung durchführen will. Ziel ist es, den Betrieb unter Aufsicht eines Sachverwalters eigenständig zu sanieren.

Als mit hauptverantwortlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten benennt das Unternehmen den seit Anfang 2023 andauernden Preisverfall bei THG-Quoten. Dieser sei durch falsch deklarierten Biodiesel und zahlreiche andere mutmaßliche Betrugsfälle bei „Upstream Emission Reduction“-Projekten (UER) verursacht worden.

Die ASEW sieht in der Insolvenz des auch für Stadtwerke tätigen Dienstleisters kein gutes Zeichen für die gesamte Energiewelt. Auf den ersten Blick drängen sich Erinnerungen an den Fall bmp greengas auf. Was beiden Fälle ggf. gemeinsam ist, ist die Verbindung zum Wärme- wie auch zum Verkehrssektor: Während bmp mutmaßlich bessere Konditionen für Biomethan im Wärmesektor realisieren wollte, macht der Landwärme-Geschäftsführer den starken Preisverfall am Markt für THG-Quoten (Verkehrssektor) verantwortlich. Deren Preis ist seit Anfang letzten Jahren auf weniger als ein Drittel gefallen. Als Grund dafür wurde die Angebotserhöhung durch die Integration von UER (Upstream Emission Reductions) ins Feld geführt. UER werden von  Mineralölkonzernen zum Nachweis von Emissionsminderungen verwendet. Deren missbräuchliche Generierung durch einzelne Marktakteure, hat die gesamten UER zusätzlich in Verruf gebracht.

„Unklar ist aktuell, ob die Insolvenz in Eigenverwaltung auch Auswirkungen auf den Markt für Biomethan im Wärmesektor hat“, gibt Kara Hoffmann, Gruppenleiterin Ökoenergie-Produkte bei der ASEW, zu bedenken. „In jedem Fall aber ist das Potenzial da, die Wärmewende auszubremsen. Wohlgemerkt: Noch ist es zu früh, das endgültig zu beurteilen, aber es könnte ein entsprechender Negativeffekt eintreten. Das Vertrauen in den Biomethanmarkt war durch die Insolvenz von bmp ohnehin schon gestört. Hinzu kommt, dass sich die Bundespolitik immer noch nicht festgelegt hat, welche Rolle sie der Biomasse im künftigen Energiemarkt beimessen will.“

Absehbar ist aber wohl, dass auf Stadtwerke, die von Landwärme mit Biomethan beliefert werden, nun Kostennachteile zukommen könnten. Landwärme kündigte schließlich bereits an, dass man an einer „Restrukturierung der Verträge mit den Kunden aus dem Geschäftszweig THG-Quotenhandel“ arbeite. Hier will man eine Annäherung an die aktuellen Marktbedingungen erreichen. Sprich: Betroffene EVU sollen auf eigentlich vertraglich zugesagte höhere Erträge verzichten. Sofern diese bereits eingeplant gewesen sein sollten, hat dies auch Auswirkungen auf die kommenden Bilanzen. Wie auch im Fall bmp greengas könnten also Stadtwerke erneut das Nachsehen haben.

Was bleibt? Ein ungutes Gefühl, denn erneut ist dem Biomethanmarkt nicht beschieden, sich gemäß seiner vorhandenen Potenziale zu entwickeln. Viele Stadtwerke könnten betroffen sein. Und da keine Vergleichbarkeit der jeweiligen Fälle vorliegt, wird hier letztlich jedes betroffene Unternehmen als Einzelkämpfer agieren. Es steht also der Informationsvorteil bei Landwärme gegen die gestückelten Schäden bei Stadtwerken. Und erneut fällt zudem zumindest ein Schatten auf den Mobilitätsbereich und das federführende Bundesverkehrsministerium. 

Die BNetzA erwartet guten Zuspruch zur nächsten Biomasse-Ausschreibung.