Größere Tankstellenketten müssen künftig auch Schnellladesäulen anbieten. Das sieht der von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Regelung den Bau von 8.000 weiteren Schnellladepunkten.
Laut GEIG-Entwurf sollen Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt betreiben müssen. Bestehende Ladesäulen würden dabei berücksichtigt.
In der Begründung schreibt die Bundesregierung, die Versorgungsauflage sei nötig, auch wenn der Ausbau von Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen bereits begonnen habe. Denn „dieser [erfolgt] bislang noch nicht flächendeckend und regional heterogen.“
Hierdurch will die Bundesregierung es auch attraktiver machen, sich ein E-Auto zu kaufen. Ziel ist es, dass bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sind. Mit Stand 01. Mai 2024 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt knapp 1,52 Millionen E-Autos zugelassen.
Ob der Entwurf in dieser Form jedoch den Bundestag passiert, ist aktuell noch unklar.
Der Branchenverband Uniti Bundesverband EnergieMittelstand meldete bereits rechtliche Bedenken an: Der Verband schätzt das GEIG und die darin formulierte Versorgungsauflage für Betreiber als rechtswidrig ein. Rechtliche Schritte würden erwogen.