Die Monopolkommission hat ihr 8. Sektorgutachten Energie vorgestellt. Insbesondere bei Wasserstoff und Ladestrom sieht die Kommission noch Defizite hinsichtlich des Wettbewerbs. Zur Zeit entstünden im Rahmen der Energiewende neue infrastrukturgebundene Energiemärkte. Wie der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Jürgen Kühling, ausführte, sollte die Bundesregierung beim Aufbau der Infrastrukturen für Ladestrom und Wasserstoff darauf achten, jetzt Strukturen zu schaffen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpften.
Die Monopolkommission gibt dazu auch konkrete Empfehlungen ab:
- Angemessene Preise an Ladesäulen erforderten Wahlmöglichkeiten der Ladekund:innen. Die nächste Bundesregierung sollte beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – den Verbraucher:innen Preise und weitere Informationen, wie Funktions- und Belegungsstatus, über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden.
- Neue Wasserstoffnetze sollten flexibel reguliert und Quersubventionierung verhindert werden. Dafür empfiehlt die Monopolkommission eine aus dem Telekommunikationssektor bekannte dynamische Regulierung, bei der die BNetzA die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und, falls notwendig, diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben. Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.
- Für den Wettbewerb unter Strombörsen sollten monopolistische Strukturen aufgelöst werden. Zum Ende des Handelszeitraums teile etwa die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse EPEX SPOT ihre Handelsbücher nicht. Gerade zum Ende des Handelszeitraums wird es durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien allerdings für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwere es deshalb konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.
Das Sektorgutachten der Monopolkommission wird regelmäßig vorgelegt. Es ist gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes vorgeschrieben.