Nationale Fußverkehrsstrategie beschlossen

vom 23.02.2025

Das Bundeskabinett hat eine Nationale Fußverkehrsstrategie beschlossen. Sie setzt Fußgänger erstmals dem Rad- und Autoverkehr gleich. Das heißt: Fußgänger sollen wie Autofahrer ein durchgehendes, möglichst barrierefreies und sicheres Wegenetz vorfinden.

Die Strategie bekennt sich außerdem zur „Vision Zero“: Langfristig sollen Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr vollständig vermieden werden.

Die neue Strategie würdigt den Fußverkehr als „ursprünglichste aller Mobilitätsformen“. Neben mehr Sicherheit erhofft sie sich von attraktiven Fußwegen auch lebenswertere Quartiere, eine gesündere Bevölkerung, Klimaschutz und eine Belebung der lokalen Wirtschaft.

Laut dem Lobbyverband Fuss e. V. wurden Fußgänger im Verkehrsrecht 100 Jahre vernachlässigt. Das sei umso beachtenswerter, als jeder, der das Haus verlässt, zumindest kurz auch Fußgänger sei – jeder fünfte Weg wurde 2017 zu Fuß zurückgelegt.

Das federführend vom Bundesverkehrsministerium ausgearbeitete Strategiepapier soll vor allem als Orientierungshilfe dienen: Für die Verwaltung und Finanzierung des Fußverkehrs sind die Länder zuständig, die Kommunen für Planung und Gestaltung. 

Das Kabinett hat eine Nationale Fußverkehrsstrategie beschlossen.