Die Bundesnetzagentur hat die Eigenkapitalverzinsung für Betreiber von Strom- und Gasnetzen für die vierte Regulierungsperiode [ab 2023 (Gas) bzw. 2024 (Strom)] festgelegt. Für Neuanlagen sinkt der Zinssatz künftig von aktuell 6,91 auf 5,07 Prozent, für Altanlagen von 5,12 auf 3,51 Prozent. Ursprünglich wollte die BNetzA die Zinssätze wegen der niedrigen Marktzinsen noch stärker senken, hat sich nach zahlreichen Protesten aus der Branche aber für die jetzt beschlossene weniger starke Absenkung entschieden.
Die ursprüngliche Ankündigung der BNetzA, die Zinssätze auf 4,59 bzw. 3,03 Prozent zu senken, hatte intentive Diskussionen in der Energiebranche ausgelöst. Die Masse der Netzbetreiber kritisierte diese Sätze als viel zu niedrig. Kritik gegen diese Kritik kam aus der Riege der Ökoenergieanbieter. Die LichtBlick SE, mit über 600.000 Kunden einer der Branchenriesen, konterte mit einer Studie des Lüneburger Ökonomen Thomas Wein. Dieser rechnete vor, dass sogar eine Zinssenkung auf 3,79 bzw. 2,23 Prozent angemessen sei, ohne dadurch die Netzinvestitionen zu gefährden. Dadurch wären Energiekunden und -kundinnen um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden.
Gleichwohl zeigte sich die Branche auch mit der moderateren Senkung der Zinssätze durch die BNetzA nicht wirklich zufrieden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichneten die BNetzA-Entscheidung in einer gemeinsamen Erklärung als „völlig falsche[…][s] Signal“. Der Zinssatz gefährde die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber und die Investitionen in die Netzinfrastruktur, die für Klimaschutz und Versorgungssicherheit notwendig seien. Daran ändere auch die leichte Anhebung nach dem Konsultationsverfahren wenig.