Neue Anreizregulierungsverordnung bald in Kraft

vom 15.07.2021

Die Bundesregierung hat die Änderungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) „endgültig beschlossen“. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, seien dabei vor allem Anregungen des Bundesrates, die dieser in seiner letzten Sitzung am 25. Juni geäußert hatte, berücksichtigt worden. 

Im Zentrum der Wünsche des Bundesrates stand dabei vor allem die Verlängerung der Übergangsregelung bezüglich des Kapitalkostenabgleichs für Verteilnetzbetreiber. Diese wird mit der neuen Fassung der ARegV nun für eine weitere Regulierungsperiode angeandt. Sie ermöglicht es, in Härtefällen über die Anpassung der Erlösobergrenze zusätzliche Erlöse zu generieren.

Zudem war den Bundesländern an einer Änderung des Berechnungsverfahrns für die Verzinsung sogenannten überschießenden Eigenkapitals gelegen. Nach Ansicht des Bundesrates führte das bislang angewandte Verfahren hier zu rechnerisch unverhältnismäßig niedrigen Ergebnissen. Die neue Berechnungsmethode sorge für eine deutliche Annäherung an die tatsächlichen Fremdkapitalkosten. 

Die neue ARegV wird damit nach Inkrafttreten des EnWG 2021 ausgefertigt und ab diesem Zeitpunkt angewendet.

 

Die BNetzA hat den NEST-Prozess abgeschlossen.