Die Unionsparteien und die SPD haben sich relativ rasch auf den Entwurf eines Koalitionsvertrags geeinigt. Auf 144 Seiten legen die drei künftigen Regierungspartner ihre Vorstellungen für die kommenden vier Jahre vor.
Grundsätzlich bekennen sich die Parteien energiepolitisch zu den beschlossenen Klimazielen sowie der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Auch der Ausbau erneuerbarer Energien soll weiterhin forciert werden, der EU-Emissionshandel zur THG-Minderung beitragen. Gleichzeitig sollen aber die Kosten für Unternehmen und Bürger gesenkt werden.
Im einzelnen sollen folgende Vorhaben umgesetzt werden:
- Die letzte GEG-Novelle soll rückabgewickelt werden, ein neues, einfacheres, vor allem technologieoffenes GEG diese ersetzen.
- Kommunale Unternehmen sollen künftig als KMU gelten. Damit entfiele für sie die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD & ESRS.
- Alle Potenziale der erneuerbaren Energien sollen künftig genutzt werden. Wichtig hier die Nennung von „klimaneutrale[n] Moleküle[n]“, d.h. feste, flüssige und gasförmige Energieträger, die insbesondere in Sektoren zum Einsatz kommen, die nur schwer oder gar nicht elektrifiziert werden können. Außerdem sollen innovative Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flugwindkraft bzw. Höhenwindenergie gestärkt werden.
- Das Kraftwerkssicherheitsgesetz soll überarbeitet werden: Bis 2030 sollen bis zu 20 Gigawatt Gaskraftwerksleistung errichtet werden. Ein Anteil an H2-ready-Kraftwerken ist im Koalitionsvertrag nicht mehr vorausgesetzt. Neue Gaskraftwerke sollen in erster Linie an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen. Außerdem sollen die Potenziale inländischer Gasförderung genutzt werden.
- Der Strommarkt soll durch den Speicherausbau flexibilisiert werden. Der Ausbau soll systemdienlich ausgestaltet werden und es sollen Rechenzentren, Speicher sowie große Erzeuger erneuerbarer Energien netzdienlich angesiedelt werden. Energiespeicher sollen als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt und im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert werden.
- Verbraucher und Wirtschaft sollen durch eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum, durch eine Reduzierung und dann sogar Deckelung der Netzentgelte sowie die Ausweitung des Industriestrompreises entlastet werden.
- Der Netzausbau und die Netzmodernisierung sollen vorangetrieben werden. Unter anderem soll das erreicht werden durch die Überbauung am Netzverknüpfungspunkt, die Digitalisierung der Netze, die Beschleunigung und Vereinfachung des Rollouts von Smart Metern sowie die Stärkung von dynamischen Stromtarifen.
- HGÜ-Übertragungsnetze sollen künftig wieder zuvorderst in Form von Freileitungen umgesetzt werden.
- Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) soll noch 2025 an die „Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus“ angepasst werden.
- Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich geregelt und aufgestockt werden.
- Die AVB-Fernwärmeverordnung und die Wärmelieferverordnung sollen zügig überarbeitet werden und Investitionssicherheit schaffen.
- Um den Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen, streben die Koalitionspartner eine zügige gesetzliche Umsetzung der europäischen Wasserstoffstrategie an.
- Ein Gesetzespaket zu CO2-Abscheidungs- und Speicherungstechnologien (Carbon Capture and Storage) und Nutzungstechnologien (Carbon Capture and Utilization) soll umgehend nach Beginn der Wahlperiode vorgelegt werden.
Was hiervon tatsächlich auch umgesetzt wird, ist natürlich weiterhin offen. Denn grundsätzlich stehen alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt.