Neue Klimaklagen in Vorbereitung

vom 09.07.2021

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steuert auf neue Klagen gegen bestehende Klimaschutzgesetze zu. Nach der erfolgreichen Klage gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz zielt die DUH nun auf verschiedene Bundesländer. Im Sucher: Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg.

Dabei agiert die DUH nicht allein, sondern hat Kinder und junge Erwachsene mit ins Boot geholt. Hauptforderung dieser Klägerkooperative: Die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Klimaabkommen von Paris und dem Grundgesetz entsprechen. Die drei Bundesländer stehen dabei stellvertretend für alle Bundesländer.

Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, argumentiert damit, dass auch die Bundesländer in der Pflicht seien, angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umzusetzen. Doch gerade auf Landesebene hapere es dabei. „Teilweise fehlen gesetzliche Regelungen wie in Brandenburg, teilweise sind sie veraltet wie in Bayern. In Nordrhein-Westfalen wurde das Klimaschutzgesetz sogar vor wenigen Tagen deutlich verschlechtert.“

Insgesamt fünf Klagen erhob die DUH. Für Bayern wurde neben der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht auch eine sogenannte Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Beschwerdeführer bei der Verfassungsbeschwerde und der Popularklage in Bayern sind zehn Kinder und junge Erwachsene. Sie klagen gegen das Bayerische Klimaschutzgesetz, das ihrer Ansicht nach ungenügend ist, um die Rechte zukünftiger Generationen wirksam zu schützen. So enthalte das bayerische Klimaschutzgesetz – mit Ausnahme der jährlich erfolgenden Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises – keine Fristen, mit denen das Erreichen der nach Auffassung der Kläger viel zu niedrigen und hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurückbleibenden Klimaschutzziele sichergestellt werden kann. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof will die DUH zudem die Erstellung eines Klimaschutzprogramms durchsetzen, das verbindliche Maßnahmen enthält und nicht nur, wie aktuell, bloße Zielsetzungen.

In Brandenburg vertritt die DUH sieben teilweise minderjährige Beschwerdeführer sowie drei vom Klimawandel besonders betroffene Grundstücksbesitzer wegen eines fehlenden Landesklimaschutzgesetzes. Brandenburg plant aktuell nur einen innerbehördlichen Klimaschutzplan. Dieser wäre rechtlich unverbindlich.

In Nordrhein-Westfalen gehen die Kläger gegen die gerade erfolgte Aufweichung der Klimaschutzbemühungen vor. Gemeinsam mit dem DUH klagen vier Kinder und junge Erwachsene. Die Kläger stört besonders, dass die Landesregierung in dem am 1. Juli angepassten Landes-Klimaschutzgesetz fast alle mit Fristen versehenen Instrumente gestrichen hat.

Der IGH sieht die Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet.