Die EU-Kommission will den bürokratischen Aufwand für europäische Unternehmen deutlich reduzieren. Ein erster Aufschlag hierbei ist das Omnibus-Paket, das EU-Kommissar Valdis Dombrovskis präsentierte.
Das Paket umfasst drei parallele Ansätze: das Omnibus-Gesetz zum Bürokratieabbau, einen Plan zur Förderung grüner Technologien und energieintensiver Unternehmen sowie einen Aktionsplan für bezahlbare Energie.
Hierfür werden lange vorbereitete oder in Vorbereitung befindliche Gesetzesvorhaben deutlich beschränkt. Betroffen sind insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Eigentlich wollte die EU mit dem LkSG Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichten, bei Verletzungen von Menschenrechten oder Verstößen gegen Umweltgesetze Verantwortung zu übernehmen. Hier schlägt die EU-Kommission nun vor, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz dann voll greifen.
Die betroffenen Firmen sollen zudem nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig. Die Kommission will zudem eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken.
Ebenso weitreichend sind die Eingriffe in die CSRD und die EU-Taxonomie. Wie bereits eine am vergangenen Samstag vorab bekanntgewordene Fassung vermuten lässt, nimmt die EU bedeutende Anpassung an der CSRD vor. Diese haben bis dato 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Sieben EU-Mitglieder, darunter auch Deutschland, haben dies bislang trotz verstrichener Frist nicht geschafft. Die EU führt hier nun einen „Stop the Clock“-Aufschub ein: „Die Umsetzung soll um 2 Jahre aufgeschoben werden“, erklärt Goldy Raimann, Gruppenleiterin Nachhaltigkeit bei der ASEW, ein zentrales Kernergebnis der veröffentlichten Omnibus-Pakete. „Ohne diese Anpassung wären eine ganze Reihe von Unternehmen in den EU-Mitgliedsländern mit geltenden nationalen CSRD-Gesetzen, nämlich diejenigen, die bislang noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet haben, berichtspflichtig geblieben, um dann in zwei Jahren wieder aus der Gruppe der Berichtspflichtigen herauszufallen.“
Dies hat mit einer weiteren Anpassung zu tun: Die Kommission konstatiert für die Berichtspflicht nämlich eine neue Unternehmensgröße. „Dies sind Betriebe, mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem jährlichen Nettoumsatz von 50 Millionen Euro“, gibt Laura Briese, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der ASEW, zu bedenken. „Das bedeutet, dass für etwa 80 Prozent der bisher von der Berichtspflicht umfassten Unternehmen diese wieder entfällt.“
Doch auch wenn ein bedeutender Teil der bisher betroffenen Unternehmen nun nicht mehr von der Berichtspflicht erfasst sind, heißt das nicht: Schwamm drüber und Thema ad acta legen! Ganz im Gegenteil: „Auch wenn nun eine ganze Reihe an Unternehmen von einer Pflicht zum Bericht befreit wurden, sprechen Wettbewerbsgründe oder einfach die Zusammenarbeit mit besonders großen Unternehmen dafür, dennoch einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen“, gibt Goldy Raimann zu bedenken. „Hier besteht trotzdem noch ein Trickle-Down-Effekt, da viele eigentlich nicht berichtspflichtige Unternehmen größeren Unternehmen gegenüber dennoch Daten offenlegen müssen. Diese Unternehmen sollen dem Willen der EU-Kommission nach den freiwilligen Berichtsstandard (VSME) nutzen. Gerade KMU haben eine Schlüsselrolle in der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft inne. Die Unternehmen, die ihre Rolle verstanden haben, sollten deshalb auch weiterhin an ihren Nachhaltigkeitszielen arbeiten.“
Weitere Anpassungen gibt es bezüglich des Berichtsstandards ESRS. Der Umfang der ESRS-Datenpunkte soll erheblich reduziert und mehr Datenpunkte als freiwillig definiert werden. Auch werden die länger diskutierten sektorspezifischen Standards nicht mehr eingeführt und entfallen somit komplett. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch Prüfer soll künftig zudem statt hinreichender nur mehr begrenzte Sicherheit bei der Prüfung der Zahlen gelten.
Die veröffentlichten Omnibus-Pakete adressieren auch die EU-Taxonomie. „Für Unternehmen, die in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen und einen Nettoumsatz von bis zu 450 Millionen Euro haben, sieht der Omnibus-Vorschlag eine freiwillige Taxonomie-Berichterstattung vor“, erläutert Nina Hinrichs, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der ASEW. „Dadurch reduziert sich die Zahl der taxonomiepflichtigen Unternehmen drastisch.“ Trotzdem sollten Unternehmen, die taxonomierelevante Tätigkeiten haben, zumindest Umsatz- und CAPEX-KPI melden. Zudem wird die Kommission ein Schnellverfahren ausarbeiten, um zu verhindern, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat eigene Vorschläge machen – und um den Prozess hier insgesamt zu beschleunigen.
Was bedeutet das nun für Stadtwerke? „Zuerst sollte überprüft werden, wie der Konsolidierungskreis im eigenen Unternehmen mit Mutter und weiteren Töchtern gesetzt ist“, gibt Goldy Raimann zu bedenken. „Die Unternehmensgrößen beziehen nämlich auch den Konsolidierungskreis (Unternehmensgruppen) ein. Falls diese Prüfung dann ergibt, dass man aus dem Adressatenkreis herausfällt, sollte geprüft werden, mit welchen Handelspartnern zusammengearbeitet wird. Daraus könnte nämlich weiterhin eine Notwendigkeit bestehen, die nachhaltigkeitsbezogenen Datenpunkte zu liefern.“
Die EU-Kommission schätzt, dass die Unternehmen Kosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro einsparen, wenn ihre Vorschläge so in Kraft treten wie von ihr vorgeschlagen. Außerdem ließen sich damit zusätzliche öffentliche und private Investitionen mobilisieren.
Der ebenfalls vorgelegte Clean Industrial Deal legt den Fokus auf die Förderung der energieintensiven Branchen und den weiteren Ausbau grüner Technologien. Er umfasst Vorschläge zum Abschluss neuer Handelsabkommen, der Rohstoffversorgung mit und der Wiederverwertung von kritischen Rohstoffen, der Senkung der Energiekosten und der gezielten Förderung der Nachfrage nach europäischen grünen Produkten.
Für die Wirtschaft sollen zudem die Energiepreise sinken. Der Stromanteil am Energieverbrauch soll von heute 21,3 Prozent auf 32 Prozent 2030 steigen. Kurzfristig soll die staatliche Förderung langfristiger Abnahmeverträge zwischen Unternehmen und Stromerzeugern stabilere und niedrigere Preise für die Industrie bringen. Die Kommission will dafür gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Förderprogramm auflegen.
Auf einzelstaatlicher Ebene will die EU-Kommission mehr Staatshilfen erlauben. Zugleich fordert sie die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Stromsteuern und Netzentgelte zu senken. Zudem will die Kommission die Staaten dazu bewegen, mehr Gas gemeinsam einzukaufen. Das soll die Marktmacht der teilnehmenden Unternehmen stärken und verhindert, dass sie sich gegenseitig beim Einkauf überbieten und so die Preise treiben.
Den zusätzlichen jährlichen Investitionsbedarf für die grüne Transformationen schätzt die Kommission auf 480 Milliarden Euro. Das Geld soll von den Mitgliedstaaten und aus der Privatwirtschaft kommen. Die EU selbst soll zudem 100 Milliarden Euro für die Förderung der grünen Produktion in der EU mobilisieren. Das Geld soll indes nicht vollständig von der EU kommen. Die Kommission will vielmehr mit deutlich geringeren Summen aus dem EU-Budget und den Einnahmen aus dem Emissionshandel private Investoren anlocken.
Kritik an den Vorschlägen blieb naturgemäß nicht aus. Nach Einschätzung der Organisation Oxfam etwa wäre es im Fall „jahrelanger Verletzung grundlegender Menschenrechte“ für Betroffene nicht mehr möglich, EU-weit vor Gericht zu ziehen. Die Oxfam-Anwältin Franziska Humbert warnt: „Ohne verbindliche Sorgfaltspflichten übernehmen Unternehmen keine Verantwortung“.