Die Plattform für Abwärme ist online. Nutzerinnen und Nutzer können sich hier ab sofort registrieren und Daten eingeben. Parallel wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung bis zum 01. Januar 2025 verlängert.
Die Plattform war mit der Novelle des Energieeffizienzgesetz (EnEfG), die zum 18. November 2023 in Kraft trat, nötig geworden. Gemäß § 17 war die Schaffung einer solchen Plattform konstatiert worden. Diese ermöglicht nach den Worten des federführenden Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.
Hierfür werden Daten über Abwärme von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potentielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht. Verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Plattform für Abwärme ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).
Es gibt dabei eine Bagatellgrenze: In einem ersten Schritt betrachtet die BfEE Abwärmepotenziale mit einem durchschnittlichen jährlichen Temperaturniveau von 20 Grad Celsius und weniger als unwesentlich. Diese „unwesentlichen Abwärmepotenziale“ müssen bei der erstmaligen Meldung im Portal nicht berücksichtigt werden.
In einem Merkblatt sind weitere Details festgehalten.
>> Hier geht es zur Plattform für Abwärme .