Preisbremsen vor Revision

vom 05.04.2023

Seit dem 1. März 2023 greifen die Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom. Dieser Schutzschild für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eigentlich eine gute Nachricht. Vor allem Heizstromnutzer fallen aktuell oft jedoch nicht darunter, da die Tarife unterhalb der fixierten Schwelle von 40 Cent je Kilowattstunde liegen. Der Bund will hier nun nachbessern und bereits ab 28 Cent je Kilowattstunde schützend eingreifen.

Das Bundeskabinett fasste nun einen entsprechenden Beschluss. Mit der Änderung reagiert die Bundesregierung dem Vernehmen nach auf Praxiserfahrungen und Rückmeldungen zu den Preisbremsen.

Zugleich passten die Bundesministerinnen und Bundesminister auch das Boni- und Dividendenverbot für Unternehmen an, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen. So gilt nun, dass zu viel geleistete Boni nach Aufforderung der Behörde zurückgefordert werden können. Auch gelten ab sofort Härtefallregelungen für Unternehmen, die durch Flut oder Corona-Pandemie einen geringeren Energieverbrauch hatten als üblich. Für sie gilt als Referenzjahr nun 2019.

Die Preisbremsen laufen später aus als geplant