Die EU-Kommission will das EU-Emissionshandelssystem ETS 1 sowie den Strombinnenmarkt umfassend umbauen. Dazu legte sie nun ein Reformpapier vor.
Unter anderem enthält dieses einen Aktionsplan für die Elektrifizierung der EU sowie eine Änderung der EU-Stromverordnung; durch letztere sollen die Stromnetzentgelte gesenkt und flexibel gestaltet werden.
Beim ETS 1 schlägt die Kommission vor, den aktuellen CO2-Emissionsreduktionspfad abzumildern. Bisher gilt ein Mechanismus, der zu einem abrupten Auslaufen der Zertifikate im Jahr 2039 führt. Nun soll der lineare Reduktionsfaktor (LRF), der zurzeit eine jährliche Reduktion der CO2-Emissionen in der EU um 4,3 Prozent vorsieht, ab 2036 abgesenkt werden.
Dadurch soll ein langsamerer und graduellerer jährlicher Rückgang stattfinden. Der Zeitraum von 2031 bis 2035 dient als Pilotphase, die die Weichen stellen soll, um die Einbindung von internationalen Zertifikaten und dauerhaften CO2-Entnahmen vorzubereiten.
Dadurch soll die Ausgabe von Emissionsrechten bis in die 2040er Jahre hinein verlängert werden. Nach der bisherigen Gesetzeslage würde die rechnerische Neuvergabe von Emissionszertifikaten bereits im Jahr 2039 auslaufen.
Mit der Änderung reagiert die EU-Kommission auf die Forderungen von Polen, Italien und Tschechien sowie der EVP-Fraktion im EU-Parlament. Der Pfad wird so angepasst, dass die Obergrenze des Emissionshandelssystems (ETS-Cap) erst um das Jahr 2050 herum auf null sinkt.
Die Neuerung der ETS-Richtlinie sieht auch Änderungen bei der Zuteilung kostenloser Zertifikate vor. So enthält der Vorschlag eine Erhöhung der kostenlosen Zuteilung für die Industrie im Zeitraum 2026 bis 2030 im Wert von 6 Milliarden Euro. Für Branchen, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, wird das Ende dieser Zuteilungen auf das Jahr 2038 verschoben.
Der Aktionsplan für die Elektrifizierung legt das 2040-Ziel für die Elektrifizierung auf 46 Prozent fest. Das entspricht einer Verdopplung der derzeitigen Elektrifizierungsrate von 23 Prozent. Auch erhöhte die Kommission die Einschätzung der durch die Elektrifizierung erzielbaren Einsparungen bei den Importen fossiler Energien; hier geht die Kommission von einem Minus von rund 70 Prozent bei Erdgas und 40 Prozent bei Rohöl bis 2040 aus.
Bis 2030 soll laut Elektrifizierungsplan die Wärmepumpen-Installationsrate auf rund 4 Millionen pro Jahr hochgefahren werden; 2025 lag sie bei 2,4 Millionen.
Damit der Elektrifizierungsplan aufgeht, hat die EU-Kommission eine erneute Revision der EU-Stromverordnung, die seit Juli 2024 EU-weit in Kraft ist, vorgeschlagen. Damit werden die Stromnetzentgelte und die Ausrollung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) neu geregelt sowie vorgeschrieben, das Strom gegenüber Gas nicht steuerlich benachteiligt werden muss.
Neu soll eine EU-weite Mindestquote für die Ausstattung von Endkunden mit intelligenten Messsystemen sein: Bis zum 31. Dezember 2030 müssen mindestens 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2033 mindestens 75 Prozent aller Endkunden über einen Smart Meter verfügen. Mitgliedstaaten, die aktuell noch unter einer Abdeckung von 30 Prozent liegen, erhalten eine begrenzte Fristverlängerung um ein Jahr.
In Deutschland ist, bezogen auf alle rund 54 bis 56 Millionen Stromanschlüsse, die Quote extrem niedrig. Sie lag Ende 2025 bei lediglich 5,5 Prozent.