Senkung der Mehrwertsteuer für Erdgas steht

vom 14.09.2022

Die steigenden Energiepreise führen in den nächsten Monaten zu erheblichen Belastungen. Die Bundesregierung hat deshalb verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung geplant. Eine davon passierte jetzt das Kabinett: Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas soll vorübergehend gesenkt werden. Ab dem 1. Oktober bis Ende März 2024 gälte dann statt der üblichen 19 Prozent der reduzierte Satz von 7 Prozent.

Das Kabinett brachte eine sogenannte Formulierungshilfe auf den Weg. Diese soll als „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ als Anregung für die Koalitionsparteien im Bundestag dienen, um die Maßnahme auch gesetzgeberisch abzuschließen. Die Absenkung der Mehrwertsteuer ist mit geringeren Steuereinnahmen im Umfang von 11,3 Milliarden Euro verbunden.

Wie die Bundesregierung klarstellte, sei die Umsatzsteuer als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucher weitergegeben werde. Dies müsse auch für den umgekehrten Fall gelten. Die Bundesregierung erwarte von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben.

Die Dauer der Mehrwertsteuersenkung ist an die Dauer der Erhebung der Gas-Beschaffungsumlage gekoppelt. Ein gewünschter Effekt hierbei ist, dass die Belastungen durch die neuen Gas-Umlagen so reduziert werden. Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird durch die ab dem 1. Oktober greifenden neuen Umlagen mit Mehrkosten von 660 Euro im Jahr belastet, die Mehrwertsteuersenkung reduziert diese Mehrkosten auf etwa 260 Euro.